Überblick
Mit der Umstellung der Rechnungslegung für kommunale Verwaltungen in NRW auf das Neue Kommunale Finanzmanagement wurden auch Regelungen zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses getroffen. Ziel ist es, einen Gesamtüberblick über die Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage des „Konzerns“ Stadt zu geben.