Überblick
Grundbesitzabgaben sind Grundsteuer und Benutzungsgebühren (für die Abfallentsorgung, Abwasserentsorgung und Straßenreinigung), welche von Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten und ggfls. Wohnungs- oder Teileigentümern erhoben werden.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt nach Bewertung des Steuergegenstandes durch das zuständige Finanzamt.
Die Grundsteuerhebesätze betragen
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A):
2006-2010: 250%
2011-2014: 265 %
ab 2015: 340 % - für die Grundstücke (Grundsteuer B):
2005-2009: 500%
2010-2014: 530 %
ab 2015: 680 %
Die Benutzungsgebühren, das sind Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, Abfallentsorgungsgebühren und Straßenreinigungsgebühren, werden für entsprechende Leistungen der Stadt gefordert.
Die jeweiligen Bemessungsgrundlagen werden nach den örtlichen Verhältnissen unter Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften ermittelt und mit dem Grundbesitzabgabenbescheid gefordert. Hebesätze und Gebührensätze sind durch Satzungen bestimmt, die durch den Rat der Stadt Bonn beschlossen wurden.