Überblick
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst der Stadt Bonn arbeitet partnerschaftlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit den Kindern und Jugendlichen, den Eltern und Sorgeberechtigten und den Kindergärten und Schulen zusammen. In diesem Rahmen bieten wir Beratungen zu Themen der Gesundheitsfürsorge, des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler, Kinder und Jugendliche, Eltern- und Sorgeberechtigte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer aus Bonn an.
Zu unseren gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben gehören zudem:
- Untersuchung und Beratung in Kindergärten
- Schuleingangsuntersuchungen
- Untersuchung und Beratung von Schülern und Schülerinnen in der 9. Klasse
- schulärztliche Sprechstunden
- Untersuchung und Beratung von Kindern und Jugendlichen, die von Behinderung bedroht sind
Außerdem werden auf Anfrage anderer Ämter und Behörden (nicht auf Anfrage von Privatpersonen) Gutachten zu speziellen kinderärztlichen Fragestellungen durchgeführt.
Schuleingangsuntersuchung
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
Ihr Kind wird in diesem Jahr schulpflichtig. Damit beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der sowohl körperlich als auch geistig neue Anforderungen an Ihr Kind stellt. Um einen gelingenden Schulstart zu unterstützen, ist es wichtig, die Entwicklung Ihres Kindes zu beurteilen. Dazu zählen der körperliche, kognitive und emotionale Entwicklungsstand sowie die Sprache. Nach der Schulanmeldung ist daher eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Ihres Gesundheitsamtes vorgesehen. Durch diese Untersuchung können bei Vorliegen von Besonderheiten rechtzeitig Unterstützungsmaßnahmen geplant werden.
Die Schuleingangsuntersuchung
Kinder und Eltern haben unterschiedliche Vorstellungen davon, was sie in der Schuleingangsuntersuchung erwartet. Daher möchten wir Ihnen einige Informationen und einige Hinweise geben, damit Sie der Untersuchung entspannt entgegensehen können. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind einen guten Schulstart und eine erfolgreiche Schulzeit.
Für welche Kinder ist die Schuleingangsuntersuchung erforderlich?
- für jedes Kind, das bis zum 30. September des Einschuljahres seinen sechsten Geburtstag feiert, auch falls eine Rückstellung vom Schulbesuch aus erheblichen gesundheitlichen Gründen gewünscht ist
- für Kinder, die nach dem Stichtag 30. September geboren wurden und bei denen eine vorzeitige Einschulung gewünscht ist
Warum kann nicht die behandelnde Ärztin/ der behandelnde Arzt des Kindes die Untersuchung vornehmen?
Diese Aufgabe wurde den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten der Gesundheitsämter per Gesetz übertragen, um eine einheitliche und unabhängige Untersuchung zu gewährleisten. Durch die landesweit standardisierte Durchführung sind die Untersuchungen vergleichbar.
Was müssen Sie mitbringen?
- „gelbes“ Vorsorgeheft über die U-Untersuchungen
- Impfpass oder andere Impfdokumente
- unser Einladungsschreiben und die ausgefüllten Fragebögen (falls zuvor von uns zugeschickt)
- Hilfsmittel (Brille, Hörgeräte, etc.)
- ärztliche, therapeutische Befunde, Empfehlungen, Arztbriefe o.ä.
- Liste ärztlich verordneter Medikamente
- Ihr Kind
Bei der Untersuchung ist die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten oder einer volljährigen Person, die von einer sorgeberechtigten Person schriftlich bevollmächtigt wurde, erforderlich. Bitte lassen Sie sich von einem Übersetzer bei dem Termin unterstützen, falls Sie sich in der deutschen Sprache unsicher fühlen.
Bitte machen Sie sich vor dem Untersuchungstermin Gedanken zu folgenden Fragen:
- Wann konnte Ihr Kind erste Worte und 2-Wort-Sätze sprechen?
- Wann konnte Ihr Kind „frei“ laufen (ohne festhalten)
- Wann war Ihr Kind tags und nachts sauber/trocken?
Welches Ziel hat der Elternfragebogen?
Die untersuchende Ärztin/der untersuchende Arzt möchte sich umfassend über den Gesundheitszustand Ihres Kindes informieren, um Sie bestmöglich beraten zu können. Daher wird im Elternfragebogen u. a. nachgefragt,
- welche Krankheiten Ihr Kind durchgemacht hat
- ob chronische Erkrankungen oder Allergien bestehen
- ob Ihr Kind operiert wurde oder einen schweren Unfall erlitten hat
- welche Förder- bzw. Therapiemaßnahmen es erhält.
Des Weiteren werden Fragen zur Lebenssituation gestellt. Diese Angaben sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Was geschieht mit den Daten?
Die bei der Untersuchung erhobenen personenbezogenen Angaben und Befunde werden auf der Grundlage des Schulgesetz NRW (§35 und §54), des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (§12) und des Gesundheitsdatenschutzgesetz NRW (§25) standardisiert erfasst. Zusätzlich zur Feststellung des individuellen Gesundheits- und Entwicklungsstandes sind die erfassten Daten eine Basis für die Gesundheitsberichterstattung der Kommunen und des Landes. Dafür werden diese anonymisiert ausgewertet.
Ablauf der Schuleingangsuntersuchung
Im Sekretariat werden die mitgebrachten Unterlagen angenommen und die Daten zu Ihrem Kind abgeglichen.
Eine medizinische Fachkraft führt den ersten Teil der Untersuchung bei Ihrem Kind durch:
- Messen und Wiegen
- Hör- und Sehtest
erste Aufgaben zu den Bereichen:
- Auge-Hand Koordination (Malen Teil 1)
- Aufmerksamkeit
- Zahlen- und Mengenvorwissen
Diesen ersten Teil der Untersuchung absolviert Ihr Kind ohne Ihre Begleitung.
Die Schulärztin/der Schularzt führt den zweiten Teil der Untersuchung mit Ihrem Kind in Ihrer Anwesenheit durch. Hier folgen weitere Aufgaben zu:
- Auge-Hand Koordination (Malen Teil 2)
- logischem Denken
- Sprache
- Körperkoordination
Zudem wird eine orientierende körperliche Untersuchung durchgeführt.
Im Anschluss an die Untersuchung werden die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung mit Ihnen besprochen. Bei Auffälligkeiten und Problemen berät Sie die Ärztin/der Arzt des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes gern. Bei Bedarf werden Ihnen auch eine weitere ärztliche Abklärung oder notwendige Therapie- und Fördermaßnahmen empfohlen. Die Untersuchungsergebnisse werden in einem „Amtsärztlichen Gutachten“ zusammengefasst, das Sie in Kopie erhalten. Dieses enthält für die Schule wichtige Informationen und Hinweise zur Entwicklung und Gesundheit Ihres Kindes, die berücksichtigt werden, um individuelle Fördermaßnahmen für Ihr Kind vorzubereiten. Das amtsärztliche Gutachten beinhaltet auch eine Empfehlung aus medizinischer Sicht zur Einschulung oder zur Zurückstellung.
Die Entscheidung
über die Aufnahme in die Schule oder über die Zurückstellung vom Schulbesuch trifft die Leitung der Grundschule, an der das Kind angemeldet wurde, auf Grundlage des amtsärztlichen Gutachtens.
Wann und wo findet die Schuleingangsuntersuchung statt?
Die Untersuchungen finden in der Regel von November bis zur Einschulung im Folgejahr statt und werden durch die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes Bonn telefonisch oder auf dem Postweg/E-Mail für Sie terminiert. Bitte planen Sie für den Termin zur Schuleingangsuntersuchung 1 bis 2 Stunden ein.
Die Untersuchung findet an einem der zwei Standorte des Gesundheitsamtes statt:
Welschnonnenstr.2
53111 Bonn
oder
Kölnstr. 54 (ehemaliges Johannes-Hospital)
53111 Bonn
Wir informieren Sie im Einladungsschreiben, an welchem Standort Sie den Termin haben.
Sie erreichen uns
- montags bis donnerstags 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- freitags 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
unter folgenden Telefonnummern:
- Standort Welschnonnenstraße 0228 / 77 3985
- Standort Kölnstraße 0228 / 77 2336
per Mail: kijubonnde
Gerne können Sie sich mit Fragen an uns wenden!
Benötigte Dokumente
Bitte bringen Sie mit:
- „gelbes“ Vorsorgeheft über die U-Untersuchungen
- den Impfpass oder andere Impfdokumente
- ärztliche, therapeutische Befunde, Empfehlungen, Arztbriefe o.ä.
- Liste ärztlich verordneter Medikamente
- gegebenenfalls vorhandene Hilfsmittel (Brille, Hörgeräte, etc.)
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst | 0228 773787 | KiJubonnde |
- Zeiten
- Ort
- Barrierefreiheit
Zeiten
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und nach Terminvereinbarung
Ort
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - Standort Welschnonnenstraße und Johannes-Hospital
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Welschnonnenstraße 2
53111 Bonn
Weiterer Standort:
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
St. Johannes Hospital
Kölnstraße 54
53111 Bonn
Barrierefreiheit
- Barrierefreier Zugang
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Jugendzahnärztlicher Dienst | 0228 773787 | KiJubonnde |