Überblick
Mit der Einführung des Gesetzes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) zu Beginn des Jahres 1998 wurde die Einrichtung von Kommunalen Gesundheitskonferenzen zur Pflichtaufgabe der Unteren Gesundheitsbehörden.
Die Konferenz berät gemeinsam interessierende gesundheitsrelevante Themen auf kommunaler Ebene und wirkt auf eine umfassende Kooperation aller Beteiligten hin. Bei Bedarf entwickelt sie Handlungsempfehlungen, deren Umsetzung unter Selbstverpflichtung der Beteiligten und im Einvernehmen erfolgt.
Die Konferenz tagt in der Regel einmal jährlich unter Vorsitz des Gesundheitsdezernenten. Ihre Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden vom Rat der Stadt berufen. Diese setzen sich zusammen u. a. aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärztekammer, Zahnärztekammer, Apothekenkammer, Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes, Freien Wohlfahrtsverbände, gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungen, Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung, privaten Krankenkassen, Selbsthilfegruppen, stationären Einrichtungen der Krankenversorgung und Pflege sowie Träger ambulanter, nichtärztlicher, pflegerischer und sozialen Leistungen.
Die Geschäftsführung der Kommunalen Gesundheitskonferenz und ihrer Arbeitskreise obliegt gemäß § 23 ÖGDG NRW in Bonn der im Gesundheitsamt eingerichteten Geschäftsstelle.
Patientenüberleitung
Die Kommunale Gesundheitskonferenz Bonn hat den bisher genutzten, Patientenüberleitungsbogen aufgrund des Pflegestärkungsgesetzes aktualisiert.
Der Patientenüberleitungsbogen mit seinen Anlagen unterstützt eine zielgerichtete Informationsweitergabe zwischen den verschiedenen Versorgungssystemen. Mit den Formularen sollen die wesentlichen Informationen zwischen Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen, Pflegediensten, Reha-Einrichtungen und Arztpraxen gebündelt und in einheitlicher Form an die jeweils andere Einrichtung weitergeben werden.
Den Patientenüberleitungsbogen mit den Anlagen finden Sie unter "Formulare und Links"
Bonner Impulse im Gesundheitswesen
In Arbeitskreisen werden verschiedene Themen schwerpunktmäßig bearbeitet. Hieran beteiligt sind die für den jeweiligen Themenbereich verantwortlichen Fachkräfte, Experten und Entscheidungsträger verschiedener Institutionen und Organisationen.
Bonner Impuls "Inklusion im Gesundheitswesen"
Mit neun Thesen hat der Arbeitskreis "Inklusion im Gesundheitswesen" der Kommunalen Gesundheitskonferenz Empfehlungen formuliert, um die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen für das Thema zu sensibilisieren. Der Impuls enthält Anregungen, wie der Zugang und die Behandlung von Menschen mit Behinderung in der medizinischen Versorgung verbessert werden kann.
Bonner Impuls "Gesundes Altern"
Wie kann es gelingen, möglichst lange bei guter Gesundheit zu bleiben und ein selbstbestimmtes Leben zu führen? Mit sieben Thesen hat der Arbeitskreis Geriatrie der Kommunalen Gesundheitskonferenz hierzu grundlegende Anregungen formuliert, die sich an alle Bürgerinnen und Bürger richten. Bonner Impuls "Gesundes Altern" heißt die Aktion, an der Bonnerinnen und Bonner aus verschiedensten Berufsgruppen und Altersklassen mitgewirkt haben.
Bonner Impuls "Gesunde Führung"
Mit acht Thesen, die sich um die Mitarbeitenden in den Gesundheits- und Pflegeberufen drehen, will der Arbeitskreis "Gesunde Führung" der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) in Bonn einen Anstoß geben, um die Situation dieses Berufsstandes zu verbessern. Bonner Impuls "Gesunde Führung" hieß die Aktion 2014, der sich Träger- und Fachrichtungen hinweg Führungskräfte verpflichtet haben.