Überblick
Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.
Sofern diese Funktion in Ihrem Ausweis deaktiviert ist und Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, können Sie den Online-Ausweis kostenfrei in Ihrer Personalausweisbehörde aktivieren lassen. Sie setzen dort Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN und bekommen das Sperrkennwort für Ihren Online-Ausweis von der Behörde mitgeteilt.
Erst mit Ihrer eigenen PIN wird Ihr Online-Ausweis technisch einsatzbereit und kann für das Online-Ausweisen verwendet werden.
Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist dort ebenfalls möglich. Für diese Dienstleistung ist ein persönlicher Termin erforderlich. Bitte buchen Sie hierfür den Termin „eID einschalten / PIN setzen / PIN ändern“.
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