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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Schülerspezialverkehr

Überblick

Grundsätzlich sollen Schüler*innen den Weg zur Schule selbständig bewältigen. In Nordrhein-Westfalen besteht die Verpflichtung für die Erziehungsberechtigten, ihr Kind zur Schule zu bringen. Eine Pflicht zur Beförderung besteht für den Schulträger jedoch nicht.

Rechtsgrundlage ist die Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO).

Kriterien für eine Bewilligung

Der Schulträger entscheidet über die Art und den Umfang der Beförderung.

Bei der Prüfung einer Taxibeförderung, sind unterschiedliche Aspekte ausschlaggebend. Hierzu zählen beispielsweise die Länge des Schulweges (§5 SchfkVO), die Möglichkeit den ÖPNV zu nutzen (§13 SchfkVO), gesundheitliche Gründe oder eine geistige bzw. körperliche Behinderung (§6 SchfkVO).