Überblick
Gebäude dürfen nur errichtet werden, wenn gesichert ist, dass bis zum Beginn ihrer Benutzung
- das Grundstück in angemessener Breite an einer befahrenen öffentlichen Verkehrsfläche liegt, oder
- das Grundstück eine befahrbare, öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrenen öffentlichen Verkehrsfläche hat oder an einem Wohnweg liegt.
Wohnwege, an denen nur Gebäude geringer Höhe zulässig sind, sind nicht befahrbar, jedoch dürfen sie nicht länger als 50 Meter sein. - Weiter müssen die erforderlichen Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Löschwasser vorhanden und benutzbar sein.
Außerdem müssen zusätzlich die erforderlichen Abwasseranlagen vorhanden und benutzbar sein. - Auch ist es erforderlich, dass Abwasserbeseitigung entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist.
Gerne teilen Ihnen die Mitarbeitenden des Bauordnungsamtes mit, ob die Voraussetzungen in Ihrem Falle vorliegen.