Generell zulässig sind nur Einträge, die Veranstaltungen bewerben, welche im Stadtgebiet der Stadt Bonn sowie im direkten Bonner Umland stattfinden.
Die Bundesstadt Bonn verbietet, über den Veranstaltungskalender zu Veranstaltungen aufzurufen, mit denen zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen wird oder mit denen Propaganda für eine verfassungsfeindliche Organisation betrieben wird. Zudem verbietet die Bundesstadt Bonn ausdrücklich, im Veranstaltungskalender auf Veranstaltungen mit politisch extremem, nationalsozialistischem, faschistischem, extremistischem, rassistischem, pornographischem, rechtswidrigem oder sonstigem Inhalt, den die Bundesstadt Bonn als verletzend für andere empfindet, hinzuweisen und entsprechendes Bildmaterial einzustellen.
Ebenfalls sind das Verbreiten von Aussagen, Schriften und Dateien mit politisch extremem, nationalsozialistischem, faschistischem, extremistischem, rassistischem, pornographischem, rechtswidrigem oder sonstigem Inhalt, den die Bundesstadt Bonn als verletzend für andere empfindet, oder der Aufruf zu derartigen Handlungen sowie der Verweis darauf in dem Veranstaltungskalender untersagt.
Veranstaltungen politischer Parteien werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.
Nicht statthaft sind des Weiteren Einträge, die der allgemeinen Werbung des Veranstalters dienen und nicht an konkrete Termine gebunden sind. Ebenfalls unzulässig sind Einträge, die reine Werbeveranstaltungen bzw. als Veranstaltung getarnte Werbeveranstaltungen (z.B. „Kaffeefahrten“) zum Gegenstand haben. Auch Einträge, welche zwar an konkrete Termine geknüpft sind, aber aufgrund der Häufigkeit ihrer Wiederkehr bzw. Häufigkeit der Wiederkehr in ähnlicher Form die Übersichtlichkeit des Kalenders beeinträchtigen, sind nicht gestattet.
Einträge mit irreführenden oder falschen Angaben beispielsweise über den Veranstalter, den Ort der Veranstaltung oder den Inhalt der Veranstaltung sind ebenfalls nicht gestattet.