Die Stadt Bonn ändert ihre Satzung über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Das beschloss nun der Rat, vorbehaltlich der Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung.
So sollen zukünftig Bürgerentscheide in zeitlicher Nähe zu einer Wahl mit dieser zusammengelegt werden, und Bürger*innen können zeitgleich mit der Wahl ihre Stimme abgeben. Damit können diese Bürgerentscheide als Brief- und als Urnenabstimmung stattfinden. Wer per Brief abstimmen möchte, muss – wie bei sonstigen Wahlen auch – zuvor einen Abstimmungsschein beantragt haben. Ist keine Wahl in zeitlicher Nähe eines Bürgerentscheids, bleibt es jedoch ausschließlich bei einer Briefabstimmung.
Die Zulässigkeit dieser Änderung wurde im Vorfeld des Ratsbeschlusses über die Bezirksregierung mit dem für das Kommunalrecht zuständigen Landesministeriums NRW abgestimmt, denn es handelt sich um eine bislang noch nicht dagewesene rechtliche Konstruktion.