Der Rat beauftragte die Verwaltung damit, einen Satzungsentwurf nach Vorbild der Stadt Tübingen vorzulegen, der die Einführung der Steuer zur Jahresmitte 2026 ermöglicht. Um eine praktikable und bürokratie-arme Umsetzung zu entwickeln, soll sich die Verwaltung mit den von der Steuer betroffenen Teilen der Bonner Wirtschaft austauschen.
Zudem beauftragte der Rat die Verwaltung, begleitend zum Satzungsentwurf Vorschläge zur Unterstützung der Gewerbetreibenden in der Umstellung von Einweg auf Mehrweg, zur Einführung einer effizienten Rücknahmestruktur für Mehrwegangebote oder für weitere Begleitmaßnahmen zur Müllvermeidung zu erarbeiten.