Tauben gehören in allen Städten zum Alltag. Stadttauben sind jedoch keine Wildtiere: Es handelt sich um verwilderte Nachfahren von domestizierten Haustauben, die die Nähe zum Menschen suchen. Genetisch stammen Stadttauben von der Felsentaube ab, so dass sie in Städten sehr gute Nistmöglichkeiten finden – zum Beispiel an Häuserfassaden oder in Markisenkästen. Nahrung ist in Form von Speiseresten sowie durch illegales Füttern meistens im Überfluss vorhanden. Eine zu große Taubenpopulation bringt jedoch Schwierigkeiten mit sich: Die Tiere werden leichter krank und Menschen fühlen sich gestört.
Betreute Taubenschläge gelten in Fachkreisen als die effektivste Form der Populationskontrolle von Stadttauben. Die Tauben finden im Schlag Nistplätze sowie artgerechtes Futter, was sich positiv auf die Gesundheit der Tiere auswirkt. Da Tauben sehr standorttreu sind, halten sie sich nach einiger Zeit überwiegend rund um das Taubenhaus auf. Der Vorteil: Ein Großteil des Kots fällt im Schlag an und kann leicht entsorgt werden. Die Eier werden gegen Kunststoff-Attrappen ausgetauscht, was langfristig zu einer Reduzierung der Populationsgröße führt.
In Bad Godesberg unterhält die Stadt Bonn bereits seit 2012 ein Taubenhaus am Theaterplatz. Auf Beschluss des Hauptausschusses wurde mithilfe des Vereins Stadttaubenhilfe Bonn als sachkundigem Partner ein Ort für ein zweites Taubenhaus im Stadtbezirk Bonn gesucht. Der Grünstreifen am ZOB nahe der Südunterführung wurde als geeigneter Standort ausgewählt. Rund 400 Tauben leben im „Einzugsgebiet“ zwischen ZOB, Bahnhof, Kaiserplatz und Gangolfstraße. Da der ZOB in den kommenden Jahren umgebaut wird, wurde ein mobiles Taubenhaus in Form eines eigens für diesen Zweck ausgebauten Bauwagens beschafft. Der Aufstellort wurde eng mit der Planung des neuen ZOB abgestimmt. Ein Bauzaun soll das Taubenmobil vor Vandalismus schützen.
Warum ist die Einhaltung des Fütterungsverbotes jetzt besonders wichtig?
Die artgerechte und auf eine nachhaltige Wirkung ausgerichtete Kontrolle der Taubenpopulation am ZOB kann nur erfolgreich sein, wenn die illegale Fütterung der Tauben unterbleibt. Sonst gelingt es nicht, die Tauben an das Taubenmobil zu binden. Falsches Futter kann zudem schädlich für die Tiere sein. Zum Wohle von Mensch und Tier appelliert die Stadt daher, das stadtweite Fütterungsverbot zu beachten. Illegales Füttern gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 geahndet werden kann.