Bereits zum sechsten Mal haben die vier großen (Ge-)Werbegemeinschaften und City-/Stadtmarketingvereine, der Einzelhandelsverband, die Industrie- und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft sowie die Katholische und Evangelische Kirche die so genannte „Bonner Vereinbarung über verkaufsoffene Sonntage“ unterzeichnet. Sie hat eine Laufzeit von 2025 bis Ende 2027.
Die Unterzeichnenden haben sich darin auf eine maximale Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen sowie auf die Anlässe geeinigt, an denen diese – vorbehaltlich der Genehmigung durch den Stadtrat – veranstaltet werden dürfen. Bei den zwölf Sonntagen handelt es sich um eine Gesamtzahl für die vier Stadtbezirkszentren.
Darunter befinden sich die Adventssonntage sowie einzelne große Veranstaltungen, wie das BonnFest in der Bonner City, das Weinfest in Bad Godesberg, das Bürgerfest in Beuel oder das Stadtbezirksfest mit Gewerbeschau in Duisdorf.
Victoria Appelbe, Leiterin der Bonner Wirtschaftsförderung, hob das Interesse der Stadt an einer einvernehmlichen Lösung hervor: „Wir wollen Bonn mit seinen vier Zentren als erfolgreiche Einkaufsstadt positionieren. Dazu gehören nicht nur, aber auch, verkaufsoffene Sonntage. Die Bonner Vereinbarung zeigt den Schulterschluss der Institutionen und erhöht die Rechtssicherheit.“
Die Vorsitzende des Vereins "city-Marketing bonn", Karina Kröber, betonte: „Keine der unterzeichnenden Institutionen möchte die gesetzlich maximal erlaubte Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen auch durchführen: In Bonn wird somit die maximal erlaubte Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen deutlich unterschritten.“
Bundesweit vorbildhafte Regelung für Rechtssicherheit
Eine solche Vereinbarung ist einmalig in Deutschland. Die städtische Wirtschaftsförderung wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach von anderen Städten angefragt, wie man zu diesem Ergebnis gekommen sei, und um die Übersendung einer Mustervereinbarung gebeten. Ausschlaggebend ist die Dialogbereitschaft von allen Seiten und die hohe Gesprächskultur der Beteiligten. In anderen Städten konnte eine solche Vereinbarung bisher nicht getroffen werden.
Die Vereinbarung war erstmals erarbeitet worden, nachdem im Herbst 2010 eine ordnungsbehördliche Anordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Adventssonntag nicht durch den Rat genehmigt worden war. Der Rat hatte damals den Verein "city-marketing bonn" und die Verwaltung gebeten, mit allen Beteiligten Gespräche über die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen zu führen. Das Ergebnis ist die Vereinbarung, die auf Einladung des Amtes für Wirtschaftsförderung und des "city-marketing bonn" alle drei Jahre neu verhandelt wird.