Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bonn
Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept will die Stadt Bonn die Vielfalt des Einzelhandels in der Innenstadt und den Stadtbezirkszentren erhalten und stärken.
Mit Beschluss des Rates vom 28. Juni 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, das bestehende Einzelhandels- und Zentrenkonzept fortzuschreiben. Dabei sind veränderten Rahmenbedingungen in der Siedlungsstruktur, eine veränderte Marktentwicklung und neue rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.
Das Konzept soll die Struktur der gewachsenen Stadt-, Stadtbezirks- und Ortsteilzentren zu erhalten und zu stärken.
Im Vordergrund stehen verschiedene Aspekte:
Die zentrale Versorgungsfunktion und die wohnungsnahe Versorgung sichern.
Die Einzelhandels- und Funktionsvielfalt der Innenstadt, der Stadtbezirks- und Ortsteilzentren erhalten und stärken.
Die Fortschreibung ist Anfang 2023 mit Unterstützung des Büros Stadt und Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH, gestartet. Der Prozess wird insgesamt rund zwei Jahre in Anspruch nehmen und durch mehrere Beteiligungsformate begleitet.
Die Stadt Bonn hatte unter Federführung des Stadtplanungsamtes bereits im Jahr 1977 ein erstes Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet. 1999 wurde dieses Konzept fortgeschrieben und als „räumlich funktionales Zentrenkonzept im Sinne einer nachhaltigen Siedlungspolitik“ erneut beschlossen. Aufgrund der weitergehenden Entwicklungen im Einzelhandel sowie neuer gesetzlicher Grundlagen wurde 2008 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beschlossen. Die Fortschreibung sollte eine gesamtstädtische, verbindliche Entscheidungsgrundlage für Ansiedlungsvorhaben zu schaffen, die sowohl Investoren als auch den ortsansässigen Einzelhandelsunternehmen eine verlässliche Perspektive und Planungssicherheit bietet.
Bonner Vereinbarung über verkaufsoffene Sonntage
Im Jahr 2010 wurde nach intensiven und zielführenden Gesprächen – organisiert und moderiert von der Wirtschaftsförderung - die erste „Bonner Vereinbarung über verkaufsoffene Sonntage“ getroffen. Für die Laufzeit von 2011 bis 2013 hatten sich die vier großen Gewerbegemeinschaften und City-/Stadtmarketingvereine, der Einzelhandelsverband, die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer, die katholische und die evangelische Kirche sowie die Gewerkschaften Verdi und DGB, die später nicht mehr teilnahmen, auf gemeinsame Ziele, Höchstgrenzen und Daten für die Öffnungszeiten an Sonntagen geeinigt.
Die Vereinbarung, die für ganz Bonn gilt und einmalig in Deutschland ist, wird alle drei Jahre neu ausgehandelt. Sie bietet den Veranstaltern von Anlässen gemäß Ladenöffnungsgesetz NRW Planungssicherheit und dem Stadtrat eine Orientierungshilfe. Am 15. Mai 2024 wurde die Vereinbarung für die Laufzeit von 2025 bis 2027 unterzeichnet.
Einkaufsgutschein Bonn53
Vor dem Hintergrund der Covid-Pandemie hatte der city-marketing bonn e.V. die Idee eines Gutscheins entwickelt, um den lokalen Handel, Handwerk und Gastromie in ganz Bonn zu fördern. Der Rat der Stadt Bonn hatte zur Bewerbung des Gutscheinsystems in der Einführungsphase insgesamt 150.000 € zur Verfügung gestellt.
Die Corona-Pandemie hatte sehr viele – vor allem mittelständische – Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen stark getroffen. Ab dem Frühjahr 2022 wurde das Projekt unter Federführung des city-marketing bonn e.V. umgesetzt. Die Idee ist, dass Gutscheine langfristig Teil der Einzelhandelsstrategie werden und damit auch zum Erfolg der Bonner Händler*innen beitragen. Die Gutscheine können lokal im Handel oder auch digital in den vorhandenen Online-Shops der teilnehmenden Geschäfte eingelöst werden.