Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet als informelles Planungsinstrument die Grundlage zur Planung und Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen. Zum einen sollen die zentrale Versorgungsfunktion innerhalb der Stadt und die wohnungsnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs gesichert werden. Zum anderen soll die Einzelhandels- und Funktionsvielfalt der Innenstadt, der Stadtbezirks- und Ortsteilzentren erhalten und gestärkt werden.
Wesentlich ist auch, Sicherheit für Einzelhandelsbetreibende zu schaffen, die investieren möchten.
Mit Beschluss des Rates vom 28. Juni 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, das bestehende Konzept aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen in der Siedlungsstruktur, einer veränderten Marktentwicklung und neuer rechtlicher Vorgaben fortzuschreiben ( DS-Nr.: 202307 (Öffnet in einem neuen Tab)).
Die Fortschreibung ist Anfang 2023 mit Unterstützung des Büros Stadt und Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH, gestartet. Der Prozess wird voraussichtlich zwei Jahre in Anspruch nehmen und wird durch mehrere Beteiligungsformate begleitet.
Weitere Informationen zum Stand der Fortschreibung werden auch auf „Bonn macht mit“ (Öffnet in einem neuen Tab) bereitgestellt.
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