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41-02-02 Nutzungsordnung Vortragssaal Haus der Bildung
Nutzungs- und Entgeltordnung für den Vortragssaal im Haus der Bildung
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstaben f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV, NRW, S. 666, SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetze vom 19. Dezember 2013 (GV, NRW, S 878) hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 26. März 2015 folgende Nutzungs- und Entgeltordnung beschlossen:
1. Vortragssaal
Soweit der Vortragssaal im Haus der Bildung, Mülheimer Platz 1, 53111 Bonn, nicht für Veranstaltungen der im Haus der Bildung ansässigen Einrichtungen in Anspruch genommen wird, kann er nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Entgeltordnung Dritten zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden, die der Bildung und Wissenschaft oder anderen kulturellen Zwecken dienen. Eine Überlassung für andere Zwecke, insbesondere für politische Veranstaltungen der Ratsfraktionen ist erwünscht.
2. Nutzungsordnung
2.1
Der Vortragssaal im Haus der Bildung wird auf Antrag überlassen.
Der Antrag ist in Textform bei der Volkshochschule Bonn (Haus der Bildung, Mülheimer Platz 1, 53111 Bonn, per Fax oder über das Kontaktformular der Internetseite) zu stellen. In dem Antrag sind die Art der Veranstaltung und deren Ablauf genau anzugeben.
2.2
Die regulären Öffnungszeiten des Hauses der Bildung sind:
Montag bis Freitag: 8 bis 22 Uhr
2.3
Über die Nutzung und die Auslastung des Saales wird regelmäßig im Kulturausschuss berichtet.
2.4
Über die Nutzung wird ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen.
2.5
Es ist nicht gestattet, in den Räumlichkeiten des Hauses der Bildung zu rauchen.
3. Entgeltordnung
3.1
Für die Überlassung des Vortragssaals wird ein privatrechtliches Entgelt (Miete) erhoben.
Die Miete beträgt
für die ersten drei Stunden: 250 Euro
für jede zusätzliche angefangene Stunde: 80 Euro
für einen Tag (max. Tagessatz): 500 Euro
In der vorgenannten Miete sind die Kosten für Rednerpult und Vortragsbestuhlung (max. 140 Personen), Beleuchtung und Heizung sowie Reinigung eingeschlossen.
Gemeinnützigen Bonner Organisationen und Institutionen sowie in Bonn ansässigen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wird auf diesen Tarif eine Ermäßigung von 50 v.H. gewährt.
Zusätzliche von dem Dritten in Anspruch genommene Dienstleistungen (zum Beispiel personelle Betreuung, Sonderbestuhlung, zusätzlicher Reinigungsaufwand, etc.) werden in Höhe der tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.
3.2
Außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten des Hauses der Bildung wird ein Zuschlag erhoben, der sich nach dem zusätzlichen tatsächlichen Personal- und Organisationsaufwand (Betreuungsaufwand durch zusätzliches Personal, technische Betreuung, etc.) richtet. Außerdem ist bei der Nutzung des Saales außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten von dem Dritten zusätzlich ein gesonderter Vertrag mit einem von der Volkshochschule Bonn autorisierten Serviceunternehmen über die Sicherheitsleistungen abzuschließen. Der Nachweis hierüber ist spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu erbringen. Wird der Nachweis nicht fristgemäß erbracht, ist die Volkshochschule Bonn berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
3.3
Zusätzlich bereitgestellte Technik und Ausstattung der Volkshochschule wird pro Tag wie folgt in Rechnung gestellt:
(Funk-) Mikrofone (allein) 50 Euro
Beschallungsanlage mit Mischpult (allein) 50 Euro
Mikrofone und Beschallungsanlage (zusammen) 80 Euro
Beamer 30 Euro
Leinwand 30 Euro
Mini-PC (Laptop) 30 Euro
3.4
Die Miete ist mit Abschluss des Mietvertrages fällig und zu zahlen, es sei denn im Mietvertrag ist ein späterer Zeitpunkt genannt.
Alle weiteren Details sind in der konkreten Mietvertragsgestaltung mit den Nutzerinnen und Nutzer geregelt.
4. Inkrafttreten
Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 1. April 2015 in Kraft.