Durch die Teilnahme an geförderten Aktivitäten soll die soziale Bindungsfähigkeit gestärkt werden. Den Kindern und Jugendlichen soll ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren, zu engagieren, dort mitzumachen und Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Dieser Anspruch besteht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es stehen Leistungen in Höhe von monatlich pauschal 15 Euro für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zur Verfügung für
- Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel Fußballverein, Karnevalsverein, Babyschwimmen)
- Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare Aktivitäten der kulturellen Bildung
- die Teilnahme an Freizeiten
In Ausnahmefällen können dabei auch Beiträge oder Kosten für die Ausrüstung übernommen werden. Das Teilhabebudget kann in begrenztem Umfang angespart werden. Kosten für ausschließlich individuelle Freizeitgestaltungen und Eintrittsgelder beziehungsweise Nutzungsgebühren können nicht berücksichtigt werden.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
Bitte legen Sie einen Nachweis über die Kosten der Kurse und/oder Freizeiten für jedes Kind getrennt vor. Ersatzweise kann auch das Formular „Bestätigung des Sportvereins“ beziehungsweise „Bestätigung Kurse“ vom Anbieter ausgefüllt werden. Die Formulare finden Sie hier: