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Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht es Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, mehr als bisher am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Das Spektrum reicht von Hilfen in Kindertagesstätten und Schulen über Musikunterricht und Mitgliedsbeiträge für Sportvereine bis zur Freizeit.
Wer kann Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten?
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. beziehungsweise 25. Lebensjahres aus Familien, die mindestens eine der folgenden Grundleistungen beziehen:
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Sozialgesetzbuch Buch II/SGB II)
Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Buch XII/SGB XII)
Leistungen nach dem AsylbLG
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Was müssen Sie beachten? Welche Leistungen werden übernommen?
Eine gesonderte Antragstellung für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen des Jobcenters oder der Sozialhilfe ist nicht erforderlich. Personen, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können künftig einen formlosen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen, zum Beispiel per E-Mail. Für die Lernförderung besteht auch weiterhin ein generelles Antragserfordernis für alle vorgenannten Rechtskreise.
Das Zusatzblatt ist nur dann wichtig, wenn Sie keine der im Hauptantrag aufgeführten Grundleistungen erhalten und mit den beantragten Leistungen für Bildung und Teilhabe einen Förderbedarf erreichen könnten. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe haben bedarfsauslösenden Charakter. Ein Anspruch besteht auch dann, wenn der nachfragenden Person zwar keine Regelsätze zu gewähren sind, die Bedarfe nach dem Bildungs- und Teilhabepaket jedoch nicht aus eigenen Mitteln vollständig gedeckt werden können.
Die Servicestelle Bildung und Teilhabe im Amt für Soziales und Wohnen nimmt Anträge und Nachweise entgegen und bearbeitet sie. Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (SGB II) können Nachweise auch im Jobcenter Bonn abgeben. Von dort werden die Anträge an die Servicestelle Bildung und Teilhabe weitergeleitet.
Sobald Ihre Grundleistung weiterbewilligt wird, stellen Sie bitte bei der Servicestelle Bildung und Teilhabe einen Folgeantrag beziehungsweise reichen entsprechende Nachweise zur Kostenübernahme ein.
Telefonische Informationen bietet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter Telefon 030 221911009.