Schülerinnen und Schüler im Alter bis zu 25 Jahren erhalten Leistungen, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen.
Es werden die Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen übernommen, wenn sie den schulrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Dies bedeutet, dass die Fahrt von der Schule organisiert, durchgeführt und im Klassen- oder Kursverband erfolgen muss. Außerdem muss die Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler verpflichtend sein, einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben sowie eine Vor- und Nachbereitung im Unterricht erfolgen.
Es werden die tatsächlichen Kosten der Fahrt als Geldleistung übernommen. Im Regelfall wird direkt an die Schule oder auf das Klassenfahrtskonto gezahlt. Beträge für das Taschengeld können leider nicht erstattet werden.