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Die Qualität pädagogischer Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche hängt entscheidend von engagierten und gut ausgebildeten Mitarbeitenden ab. Neben professionellen Personen sind für eine gute Jugendarbeit auch Ehrenamtliche wichtig. Die Grundlagen der Arbeit mit jungen Menschen werden unter anderem in den Schulungen zur sogenannten Juleica (Jugendleiter*incard) vermittelt.
Neben der inhaltlichen Beratung und Schulung fördert das Amt für Kinder, Jugend und Familie viele Angebote der Jugendarbeit auch finanziell.
Das Team der Verwaltung berät zu Unterstützungsleistungen in der Jugendarbeit.
Mit der Juleica, der Jugendleiterin- und Jugendleitercard, können Ehrenamtliche die Teilnahme an einer qualifizierten Ausbildung nachweisen.
Allgemeine Infos zur Juleica
Die Jugendleiterin- und Jugendleiter-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis und bringt zudem die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck.
Die Juleica steht für Qualität: Die Ausbildung der ehrenamtlichen Jugendleiter*innen wird nach festgeschriebenen Standards absolviert. Neben den bundesweiten Mindestanforderungen gelten in Nordrhein-Westfalen ergänzende Qualitätsstandards, die unter anderem die Dauer der Ausbildung von mindestens 35 Stunden regeln.
Die Gültigkeitsdauer der Card beträgt drei Jahre. Die Juleica kann -neu ausgestellt werden, wenn die antragstellende Person die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungen im Umfang von mindestens acht Zeitstunden beziehungsweise zehn Schulungseinheiten nachweisen kann. Diese Nachweise sollten nach Ablauf der Gültigkeit der letzten gültigen Juleica nach maximal 18 Monaten eingereicht werden.
Die aktuell gültigen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn – Maßnahmen und Anschaffungen der Bundesstadt Bonn/Amt für Kinder, Jugend und Familie betonen die Wichtigkeit einer „Jugendleiter*in-Card (Juleica)“. Leiter*-innen von pädagogischen Angeboten müssen eine „Jugendleiter*in-Card (Juleica)“ oder eine entsprechende pädagogische Berufsausbildung vorweisen.
Juleica-Qualifizierung
Qualifizierungskurs
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn bietet einmal im Jahr zukünftigen Jugendleiter*innen und Interessierten einen JuLeiCa-Grundkurs an.
Wer kann teilnehmen?
Die Juleica-Qualifizierung richtet sich an alle Menschen (ab 15 Jahren), die mit Kindern und Jugendlichen in Bonn ehrenamtlich arbeiten und Verantwortung übernehmen möchten.
Inhalte der Juleica-Qualifizierung
Ob in Ferienfreizeiten, Gruppenstunden, Projekten oder in einer Einrichtung der Offenen Jugendarbeit: Junge Menschen und Erwachsene engagieren sich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit, übernehmen Verantwortung und setzen sich für andere ein. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bietet einmal im Jahr eine Qualifizierung zur Erlangung der „Jugendleiter*in-Card (Juleica)“ an.
Die Juleica-Schulung qualifiziert, unterstützt und stärkt ehrenamtliches Engagement. Die Juleica ist ein bundesweit einheitlicher, amtlicher Ausweis für regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit.
Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Qualifizierung gehören:
Aufgaben und Funktionen des/der Jugendleiter*in und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
Gefährdungstatbestände des Jugendalters und
Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
Des Weiteren wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, Inklusion, internationaler Jugendaustausch sowie verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.
Zur Anmeldung und Fragen zum Juleica-Grundkurs wenden Sie sich bitte an das Vorbereitungsteam unter juleicabonnde oder 0228 775668.
Voraussetzungen für den Juleica-Antrag
Ehrenamtliche, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen, wenn sie
die Teilnahme an einer praktischen und theoretischen Qualifizierung nachweisen können und
mindestens 16 Jahre alt sind.
Zusätzlich ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse in Erster Hilfe im Umfang von zwölf Zeitstunden beziehungsweise 16 Schulungseinheiten bei einem lizenzierten Träger zu erbringen.
Juleica-Antrag
Die Beantragung der Juleica wird ausschließlich online abgewickelt. Die antragstellende Person registriert sich hierfür zunächst auf der unten angegebenen Internetseite. Für den Antrag sind persönliche Daten, ein digitales Passbild und die Angabe des Trägers, bei dem man tätig ist, notwendig.
Die Karte wird gedruckt und verschickt, sobald der Träger und die Stadt Bonn den Antrag geprüft hat. Die Gebühren für die Ausstellung der Juleica übernimmt die Stadt Bonn.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist als öffentlicher Träger für die Prüfung und Ausstellung der Juleica zuständig, sofern das Ehrenamt bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe geleistet wird, dessen Sitz in Bonn ist.