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Bundesstadt Bonn

Die Namen nach der Hochzeit

Der Name einer Person kann sich im Laufe des Lebens auf unterschiedliche Weise ändern. Die verschiedenen Möglichkeiten einer Familiennamensänderung werden Ihnen hier vorgestellt und erläutert.

Mit Wirkung vom 1. Mai 2025 tritt das neue Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft.

Ab diesem Tag wird es weitere Möglichkeiten zur Namensführung in der Ehe und des Geburtsnamens von Kindern geben.

Erklärungen zur Änderung des Ehenamens

Momentan können Sie:

die bisher geführten Namen in der Ehe weiterführen,

oder einmalig einen Ehenamen bestimmen (und die/derjenige deren/dessen Namen nicht Ehename geworden ist, kann ihren/seinen Namen mit Bindestrich hinzufügen).

Kinder, die in der Ehe geboren werden, erhalten den Ehenamen der Eltern oder bei getrennter Namensführung, den von den Eltern bestimmte Familiennamen eines Elternteils.

Ab dem 1. Mai 2025 haben Sie folgende weitere Möglichkeiten: 

Sollten Sie bisher keinen gemeinsamen Namen führen können Sie einen aus den bisher geführten Familiennamen zusammengesetzten Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen, den dann auch in dieser Ehe geborenen Kinder erhalten.

Bei der Wahl eines Doppelnamens besteht nun grundsätzlich die Wahlmöglichkeit, ob dieser mit oder ohne Bindestrich geschrieben wird.

Neu ist zudem, dass alle Ehegatten, die bis zum 30. April 2025 geheiratet haben und einen Ehenamen führen eine neue Namenserklärung abgeben und dabei alle Möglichkeiten des neuen Namensrechts ausschöpfen können. 

Die Erklärung muss von beiden Ehegatten, bei gemeinsamer Vorsprache, beim Standesamt abgegeben und beurkundet werden.

Kosten

Die Erklärung zum Ehenamen oder eines Widerrufs kostet 21,-€, eine Bescheinigung über die neue Namensführung 9,-€ oder eine neue Eheurkunde 10,-€.

Termin- und Beratungsanfragen

Termin- und Beratungsanfragen stellen Sie bitte ab dem 1. März 2025 unter der E-Mail-Adresse  heiratenbonnde oder postalisch an das Standesamt Bonn, Thomas-Mann-Str. 4, 53103 Bonn.

Nutzen Sie hierfür bitte  dieses Formular (Öffnet in einem neuen Tab) und übersenden Sie es per E-Mail oder mit der Post.

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt mit einer großen Anzahl an Anfragen rechnet und sich die Rückmeldung evtl. etwas verzögern kann.

Weitere Informationen zum Thema „Namensänderung“