Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung im Juni 2018 die Entfristung der Gestaltungs- und Werbesatzung für das Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg beschlossen. Gültig wurde die Satzung mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Bonn am 27. Juni 2018.
Stand und Ziel der Satzung
Ziel dieser Satzung ist, das Erscheinungsbild im Bereich des Stadtbezirkszentrums Bad Godesberg zu schützen und zu verbessern.
Hierzu werden in der Satzung Regelungen für die Gestaltung baulicher Anlagen, Gestaltung und Größe von Werbeanlagen sowie Gestaltung und Umfang von Sondernutzungen des öffentlichen Raumes, beispielsweise durch Außengastronomie oder Warenständer getroffen. Auf diese Weise entstehen einheitliche, nachvollziehbare und transparente Kriterien für die entsprechenden Zulassungsentscheidungen.
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2018 beschlossen, dass die Kriterien zu Warenauslagen, Markisen und den sogenannten „Kundenstoppern“ angepasst werden. Die Anpassungen resultieren aus der Evaluation der zunächst befristeten Satzung (April 2017 bis Juni 2018). Die Anpassung der Satzung erfolgt im Jahr 2022 in Zusammenarbeit der Verwaltung mit dem Konsultationskreis Innenstadt. Dieser ist mit Vertreter*innen der Gewerbetreibenden und deren Verbände in der Bad Godesberger Innenstadt sowie der Verwaltung besetzt.
- Kontakt
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
- Kontakt
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit