Besser gleich, Bonn!
Gleichstellungstelle
Personal- und Organisationsamt
Bonn, im Juni 2023
1. Vorwort
Gleichstellung muss von allen gelebt werden!
Mit diesem wichtigen Satz möchten wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf den „Gleichstellungsplan 2023 bis 2027“ einstimmen. Es ist uns wichtig, dass der neue Gleichstellungsplan eine bei allen Beschäftigten bekannte Dokumentation ist, in der alle Ziele und Maßnahmen dargestellt sind, die wir uns als Stadtverwaltung Bonn für die nächsten fünf Jahre im Sinne der Gleichstellung gemeinsam aufgeben.
Wir wollen eine Ausgewogenheit von Frauen und Männern erreichen. Dabei geht es nicht um „Gleichmacherei“, sondern um wirkliche Gleichstellung. Mit Blick auf den demografischen Wandel und den bereits heute stark spürbaren Fachkräftemangel stehen wir als Arbeitgeberin Stadt Bonn vor großen Kraftanstrengungen, die wir nur gemeinsam schaffen. In unserem Arbeitsleben möchten wir eine Grundlage von Fairness und werteorientierter Führungskultur schaffen. Gleichstellung ist nicht „nur“ die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten und des Personal- und Organisationsamtes. Der Gesetzgeber sagt im LGG § 1 Absatz 3 deutlich, dass alle Personen, die Leitungsfunktionen ausüben, die Aufgabe haben, den Verfassungsauftrag nach Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz zu erfüllen. Führungskräfte sind also mit in der Verantwortung.
Von einer geschlechtergerechten Ausgestaltung und Besetzung aller Bereiche und aller Hierarchieebenen profitieren alle Beschäftigten. Nur so können gute und ausgewogene Arbeitsergebnisse erreicht werden und gerechte Entscheidungen getroffen werden.
Der vorliegende Gleichstellungsplan nennt konkrete Ziele und führt Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele auf. Vor allem enthält er weitreichende Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erläutert zielgerichtete Maßnahmen zum Abbau der Unterrepräsentanz.
Frauenförderung ist immer noch ein wichtiges Element der Gleichstellung. Es ist die Aufgabe der Arbeitgeberin Stadt Bonn genau an den Umständen zu arbeiten und diese zu ändern, die Frauen an einer erfolgreichen und chancengleichen Entfaltung ihres Berufslebens hindern. Der Frauenanteil in der Stadtverwaltung ist mit aktuell 61 Prozent erneut gestiegen. Zukünftig wird es aber auch weiterhin nötig sein, in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, Maßnahmen zu ergreifen. Einzelne Arbeitsbereiche der Verwaltung sind stark frauen- beziehungsweise männerdominiert. In den technischen, naturwissenschaftlichen Berufen sind weiterhin eher Männer repräsentiert, in den erzieherischen, sozialen Berufsfeldern eher Frauen. Studien belegen, dass geschlechtergemischte Teams viel erfolgreicher arbeiten, daher muss es unser Ziel sein, nicht nur Frauen, sondern auch Männer zu motivieren, sich bei der Stadtverwaltung Bonn zu bewerben. Dies gehört zur Chancengleichheit!
Dabei ist Chancengleichheit mehr als die Definition von Zielgrößen. Wichtiger ist es, Instrumente zu definieren, wie Regelungen zu Personalauswahlverfahren oder spezifische Fortbildungsangebote und Beratung sowie unterschiedliche Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Motivation und das Engagement von Mitarbeitenden zu fördern und die Potenziale und Fähigkeiten gut zu nutzen und weiterzuentwickeln. Es ist uns wichtig, fair miteinander umzugehen.
Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine Partnerschaftlichkeit bei der Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit nützen ebenfalls allen!
In unserem „Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache“ haben wir dokumentiert, dass wir als Stadtverwaltung respektieren, dass es Menschen gibt, die sich weder dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen. Da wir aktuell nur eine Datenerfassung von weiblichen und männlichen Beschäftigten haben und auch alle gesetzlichen Grundlagen aktuell nur von den beiden Geschlechtern Frau und Mann sprechen, gehen wir in diesem Gleichstellungsplan lediglich auf diese beiden Geschlechter ein. Wir sind zuversichtlich, dass wir im nächsten Gleichstellungsplan hier schon weiter sind.
Wir haben in den letzten Jahren einiges im Sinne der Gleichstellung erreicht, mancher Zeitgeist hat hier geholfen. Aber selbstverständlich ist dies deshalb noch nicht!
Wir laden Sie ein, mit uns den Gleichstellungsplan zu leben und aktiv an den Maßnahmen mitzuarbeiten, denn:
Besser gleich, Bonn!
2. Einleitung
2.1 Rechtliche Grundlagen
Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
§ 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)
„(1) Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. […] Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.
(2) Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechts nicht diskriminiert werden. Eine Diskriminierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteilhaft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. […]
(3) Die Erfüllung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie die Umsetzung dieses Gesetzes sind Aufgaben der Dienststellen und dort besondere, für die Leistungsbeurteilung relevante Aufgaben der Dienstkräfte mit Leitungsfunktionen.“
2.2 Gleichstellungsplan als Steuerungsinstrument der Personalplanung und -entwicklung, Controlling und Berichtswesen
Der Gleichstellungsplan ist ein wesentliches Steuerungselement der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung der Dienststelle, vgl. § 5 Absatz 10 Satz 1 LGG.
Damit wird das Verhältnis von Gleichstellungsplan und Personalentwicklung klargestellt und verdeutlicht, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern integraler Bestandteil des Personalmanagements ist. Beide, sowohl der Gleichstellungsplan als auch das Personalentwicklungskonzept verlangen vorausschauende Personalpolitik. Beide Planungen dürfen nicht unverbunden nebeneinander herlaufen, der Gleichstellungsplan muss vielmehr Bestandteil des Personalentwicklungskonzeptes sein.
Der Gleichstellungsplan geht über einen reinen Frauenförderplan hinaus, da er die Verwaltung als Ganzes in den Fokus nimmt und zum Ziel hat, strukturelle und institutionelle Verhältnisse, Gewohnheiten und Abläufe zu ändern, die der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern noch entgegenwirken.
Spätestens nach zwei Jahren ist die Zielerreichung des Gleichstellungsplans zu überprüfen, § 5 Absatz 7 Satz 1 LGG. Wird erkennbar, dass die Ziele nicht erreicht werden, sind weitere Maßnahmen zu ergänzen oder Maßnahmen anzupassen. Durch die Einführung eines neuen Personalmanagementsystems (SAP HCM) ab 2022 und die Überführung der Personaldaten in dieses System ist es erstmals möglich, eine detaillierte Erfassung der Daten nach Fachrichtungen durchzuführen (siehe Kapitel 3.1.4). Dadurch kann in den nächsten Jahren eine zielgerichtete Überprüfung anhand vergleichbarer Daten durchgeführt werden.
Eine Berichterstattung an den Rat erfolgt zum Ablauf des Gleichstellungsplans. Der Rat der Stadt Bonn hat diesen Gleichstellungsplan für die Jahre 2023 bis 2027 am 13. Juni 2023 beschlossen. Der Gleichstellungsplan tritt damit unmittelbar in Kraft. Seine Festsetzungen sind verbindlich für alle Teile der Verwaltung. Die Bekanntmachung erfolgt im Mitteilungsblatt und im Intranet der Stadt Bonn sowie auf www.bonn.de für die Öffentlichkeit.
3. Darstellung der Beschäftigtenstruktur und Analyse
Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur für den Zeitraum der Geltungsdauer sind die Grundlagen des Gleichstellungsplans, § 6 Absatz 2 LGG.
3.1 Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur
Die Bestandsaufnahme erhebt den Anteil an Frauen und Männern in den einzelnen Bereichen.
Laufbahngruppen und Differenzierungskriterien
Aus bisher vier Laufbahngruppen – einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst – wurden zwei Laufbahngruppen mit je zwei Einstiegsämtern; dabei umfasst die Laufbahngruppe 1 den früheren einfachen Dienst (1. Einstiegsamt) und mittleren Dienst (2. Einstiegsamt), die Laufbahngruppe 2 den früheren gehobenen Dienst (1. Einstiegsamt) und höheren Dienst (2. Einstiegsamt), vgl. § 5 Absatz 2 Landesbeamtengesetz (LBG NRW).
Bei der Bestandsaufnahme bietet sich eine weitergehende Differenzierung nach den folgenden Kriterien an:
- Geschlecht
- Zugehörigkeit zu einer Beschäftigtengruppe (Beamt*innen und Arbeitnehmer*innen)
- (innerhalb der jeweiligen Beschäftigtengruppe) Laufbahngruppen und Einstiegsämter (für die Gruppe der Arbeitnehmer*innen analog),
- Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen.
Zur Erläuterung: alle Farben der Diagramme im folgenden Plan sind nicht von der Stadt Bonn gewählt, sondern sind eine Voreinstellung des Mustergleichstellungsplanes des Landes NRW, auf dem dieser Gleichstellungsplan basiert.
3.1.1 Beschäftigte insgesamt
Am 30. Juli 2022 waren insgesamt 6.571 Personen beschäftigt (ohne Jobcenter, geringfügig Beschäftigte, Hilfskräfte, Praktikant*innen, AT-Stellen im Bereich Theater). Davon sind 61 Prozent Frauen und 39 Prozent Männer.
3.1.2 Beamt*innen
Von den Beamt*innen (1.727) sind 49 Prozent Frauen und 51 Prozent Männer.
In der Laufbahngruppe 1.2 (A 6 bis A 9 1.2 - ehemals mittlerer Dienst) und in der Laufgruppe 2.2 (ab A 13 2.2 - ehemals höherer Dienst) sind Frauen im Bereich der Beamt*innen unterrepräsentiert. In Kapitel 3.1.4 ist zu sehen, dass dieses Ergebnis daraus resultiert, dass Frauen im technischen Bereich und im Bereich der Feuerwehr deutlich unterrepräsentiert sind, während in allen anderen Bereichen Männer unterrepräsentiert sind. In der Laufbahngruppe 2.1 (A 9 2.2 bis A 13 2.1 – ehemals gehobener Dienst) sind Frauen mit 56 Prozent überrepräsentiert. Im Bereich der Ausbildung stellen sie mit 63 Prozent einen hohen Anteil dar.
3.1.3 Arbeitnehmer*innen
Von den Arbeitnehmer*innen (4.844) sind 56 Prozent Frauen und 44 Prozent Männer.
Zur Erläuterung: LG 1.1 (E 2 bis E 4), LG 1.2 (E 5 bis E 9a), LG 2.1. (E 9b bis E 12/E 13), LG 2.2 (ab E 13).
Bei den Beschäftigten liegen Frauen in allen vergleichbaren Laufbahngruppen – teilweise sehr deutlich – über dem Männeranteil. Dies ist allerdings nicht in allen Bereichen der Fall, wie in Kapitel 3.1.4 bei den einzelnen Fachrichtungen zu sehen ist. Auch bei den Beschäftigten sind Frauen im technischen Bereich und im Bereich der Feuerwehr unterrepräsentiert. Im Bereich der Ausbildung sind sie unterrepräsentiert, da sich auch hier das Bild fortsetzt, dass sich Frauen schon weniger in den Bereichen Technik und Feuerwehr bewerben und somit auch ihr Anteil an den Ausbildungsplätzen geringer ist.
Erwartungsgemäß ist der Anteil der Frauen im sozialen Bereich deutlich höher als der Männeranteil.
3.1.4 Beschäftigte nach Laufbahnen/Fachrichtungen
Für die Feststellung der Unterrepräsentanz von Frauen bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses stellt § 14 Absatz 2 LBG NRW auf die angestrebte Laufbahn und dort auf die Ämtergruppe mit gleichem Einstiegsamt ab. Die Auswahl der Fachrichtungen und die Untergliederung der Tabellen und Diagramme in diesem Kapitel knüpfen hieran an. Unabhängig davon erlaubt das Nebeneinander der verschiedenen Fachrichtungen auch einen schnellen Überblick über geschlechtsspezifische Unterschiede zwischen den einzelnen Fachrichtungen.
Im Bereich der Technik und der Feuerwehr zeigt sich deutlich, dass es weiter notwendig sein wird, sich intensiv um die Bewerbungen von Frauen zu kümmern. Eine schöne Entwicklung ist, dass im Bereich der Feuerwehr für die Ausbildung erneut Frauen gefunden werden konnten sowie Männer für eine Ausbildung im Kindertagespflegebereich.
Im Bereich der Arbeitnehmer*innen knüpft das Landesgleichstellungsgesetz bei der Bestimmung der maßgeblichen Gruppe an das Beamtenrecht an:
Zu betrachten sind die „Gruppen der Arbeitnehmer*innen […] in Tätigkeiten, die im Bereich der Beamt*innen in einer Laufbahn erfasst sind“ (§ 7 Absatz 3 LGG). Insofern übernimmt die nachstehend vorgeschlagene Untergliederung der Darstellung für die Beschäftigtengruppe der Arbeitnehmer*innen ebenfalls die oben für den Beamtenbereich vorgeschlagene Struktur, ergänzt um die Kategorien Technikertarifvertrag und den Sozial- und Erziehungsdienst.
3.1.5 Unterrepräsentanz von Frauen nach Besoldungs-/Entgeltgruppen
In den folgenden drei Darstellungen ist die Unterrepräsentanz von Frauen nach Besoldungsgruppen, nach Entgeltgruppen der E-Gruppierung und nach Entgeltgruppen der S-Gruppierung zu sehen – unabhängig von den einzelnen Fachrichtungen aus Kapitel 3.1.4.
Zur besseren Übersicht ist nur die Unterrepräsentanz dargestellt. Dort, wo Frauen überrepräsentiert sind, erscheint keine Anteilsdarstellung. Dort, wo Frauen unterrepräsentiert sind, wird der Anteil der Frauen und der Männer dargestellt, auch um zu zeigen, wie stark die Unterrepräsentanz ausgeprägt ist. Nach § 7 Absatz 2 LGG NRW sind bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Frauen bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses bevorzugt einzustellen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Darstellung dient daher als Basis für eine gezielte Personalauswahl.
Zur Erläuterung: Bei B 6 ist die einzige Stelle mit einem Mann besetzt, daher erscheint in der Darstellung 100 Prozent Männeranteil.
In der zweiten Tabelle ist die Unterrepräsentanz von Frauen nach Entgeltgruppen der E-Eingruppierung zu sehen, allerdings werden hierbei nicht die Ergebnisse der Kreisdiagramme aus Kapitel 3.1.4 ausgewiesen, aus denen deutlich wird, dass Frauen im Bereich Technik und Feuerwehr unterrepräsentiert sind. Daher ist in diesen Bereichen eine Steigerung des Frauenanteils anzustreben.
In der dritten Tabelle ist die Unterrepräsentanz von Frauen nach Entgeltgruppen der S-Eingruppierung zu sehen, hier ist eine Steigerung des Frauenanteils in der Stufe S 18 anzustreben.
3.1.6 Führungskräfte
Führungskräfte prägen mit ihrer Arbeit maßgeblich die Entwicklung der Verwaltung, der sie angehören. Führungskräften mit Leitungsfunktionen kommt insbesondere auch bei der Umsetzung des LGG eine besondere Bedeutung zu (vergleiche § 1 Absatz 3 LGG). Gender Mainstreaming war auch im Berichtszeitraum regelmäßiger Bestandteil von Nachwuchsführungskräftefortbildungen und weiteren fachübergreifenden Fortbildungsangeboten.
In der folgenden Tabelle sind die Führungskräfte der höheren Führungsebenen zu sehen. Dies erklärt beispielsweise auch die Unterrepräsentanz im Bereich B 6 aus der ersten Tabelle unter Punkt 3.1.5:
Da in früheren Frauenförder- und Gleichstellungsplänen Daten nur nach Besoldungs- und Entgeltgruppen erfasst wurden, gibt es keine Vergleichswerte in Bezug auf die Führungspositionen. Die Anteile 53 Prozent Männer und 47 Prozent Frauen in Führungspositionen stellen Werte dar, die schon nahe an einer Parität sind. Wenn man allerdings berücksichtigt, dass 61 Prozent aller Beschäftigten Frauen sind, müsste der Wert des Frauenanteils eigentlich höher liegen. Die Zahlen zeigen aber auch, dass die Stadt Bonn viel Energie in die Ausbildung und Förderung von Führungskräften (beispielsweise durch die Fortbildungsreihen Fit für Führung, Fit in Führung) gesteckt hat – eine gute Investition, an der weiter festgehalten werden muss. Auch Maßnahmen – wie das interne Mentoring-Programm für Frauen mit Führungspotential - die erst im Jahr 2021 gestartet sind, sollen den Trend noch verbessern.
Auch der Wert zum Thema „Führen in Teilzeit“ wurde erstmals erfasst und zeigt, dass 15 Prozent der Führungskräfte schon heute in Teilzeit sind, davon allerdings überwiegend Frauen.
Dieser Wert überrascht nicht, da Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, um sich um die Familie und andere private Verantwortlichkeiten zu kümmern. Auch hier sollen zukünftige Maßnahmen – wie ein Konzept „Führung in Teilzeit“ – helfen, den Mitarbeitenden eine gute Vereinbarkeit mit ihrer Führungstätigkeit zu ermöglichen und den Anteil der Männer in Teilzeit zu erhöhen.
3.1.7 Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung
Die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist neben der Frauenförderung als Gesetzesziel des Landesgleichstellungsgesetzes formuliert. Diesem Thema ist Abschnitt III des Gesetzes gewidmet. Beschäftigten sollen im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder sonstigen Regelungen zur Arbeitszeit solche Arbeitszeiten ermöglicht werden, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Hierunter fällt unter anderem die Möglichkeit der Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit bis auf die Hälfte, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen, § 13 Absatz 1 LGG.
Flankiert wird das Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit durch die Kernaussage, dass die Ermäßigung der Arbeitszeit das berufliche Fortkommen nicht beeinträchtigen darf. Teilzeitbeschäftigung darf sich nicht nachteilig auf die dienstliche Beurteilung auswirken, § 13 Absatz 4 LGG.
Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass sich der Arbeitszeitumfang von Beschäftigten in vielerlei Hinsicht auf das berufliche Fortkommen auswirken kann. Hierbei ist nicht nur an die Übernahme von Leitungs- und Funktionsstellen zu denken, sondern zum Beispiel auch an die Teilnahmemöglichkeit an Fortbildungen.
Das Landesgleichstellungsgesetz beinhaltet in diesem Kontext einige grundlegende Aussagen zum Verhältnis von Arbeitszeitreduzierung und der Übernahme von Führungs- und Leitungsaufgaben.
Zentral insofern ist die Regelung in § 13 Absatz 3 Satz 2 LGG, wonach die Wahrnehmung von Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben in der Regel keinen entgegenstehenden zwingenden dienstlichen Belang darstellen, der die Ablehnung eines Antrags auf Reduzierung der Arbeitszeit begründet. Flankiert wird dies durch die Vorschrift in § 13 Absatz 2 LGG, wonach die Dienststellen ihre Beschäftigten aktiv über die Möglichkeiten von Teilzeit informieren sollen. Sie sollen den Beschäftigten dem Bedarf entsprechend Teilzeitarbeitsplätze anbieten, was ausdrücklich auch für Arbeitsplätze mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben gilt.
Schließlich bringt es § 13 Absatz 8 LGG abschließend auf den Punkt:
„Teilzeit, Telearbeit, Jobsharing und andere Arbeitsorganisationsformen stehen der Übernahme und Wahrnehmung von Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben grundsätzlich nicht entgegen und sind in Leitungsfunktionen für beide Geschlechter zu fördern.“ Für eine Analyse und Bewertung der in der Dienststelle vorhandenen Arbeitszeitmodelle bietet sich die Einteilung in vier unterschiedliche Beschäftigungsumfänge an, so dass Arbeitszeiten
- von weniger als 50 Prozent
- von 50 Prozent
- über 50 Prozent bis unter 75 Prozent sowie
- von 75 Prozent bis unter 100 Prozent
der regelmäßigen Wochenarbeitszeit erfasst werden. Somit werden von unterhälftig bis vollzeitnah vier unterschiedliche Abstufungen erfasst.
Mit 15 Prozent ist der Anteil der Männer an Teilzeitmodellen immer noch deutlich geringer. Der Wert ist in den letzten Jahren nicht wesentlich gestiegen. Unser Ziel muss es sein, den Anteil der Frauen in Teilzeit zu senken, um ihnen eine Existenzsicherung und Altersversorgung zu gewährleisten und den Anteil der Männer zu erhöhen. Maßnahmen, um dies zu erreichen, sind in Kapitel 4 genannt.
3.1.8 Fortbildungsteilnahme
Fortbildung ist ein wichtiges Element der Personalentwicklung und ein Baustein für das berufliche Fortkommen. Das Landesgleichstellungsgesetz enthält Vorgaben zur Teilhabe von Frauen sowie zur thematischen und organisatorischen Ausgestaltung der Angebote (vergleiche § 11 LGG). In der Vergangenheit erfolgte keine Erfassung, ob die Teilnehmenden von Fortbildungsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Teilnahme in Voll- oder Teilzeit arbeiteten. Dies wird ab 2023 nun bei der Anmeldung abgefragt.
Um der gesamten Bandbreite der Beschäftigten eine Fort- und Weiterbildungsmöglichkeit bieten zu können, spielen moderne, nicht ortsbezogene Formen der Wissensvermittlung („E-Learning“, Webinare, digitale Unterrichtsräume mit Videokonferenztechnik etc.) ebenso eine Rolle, wie verbesserte Möglichkeiten der Kinder- bzw. Angehörigenbetreuung während (Präsenz-)Fortbildungen. Zudem können zum Beispiel Seminarinhalte so aufgeteilt werden, dass sich hieraus ein Baukasten-System ergibt, das die Teilnahme flexibilisiert und so auch Beschäftigten mit reduzierter Arbeitszeit die Teilnahme ermöglicht.
In den Jahren 2020 bis September 2022 haben 2.791 Personen an Fort- bzw. Weiterbildungen teilgenommen, 60 Prozent davon waren Frauen, 40 Prozent Männer.
3.1.9 Elternzeit
Die vorherigen Kapitel zur Verteilung der Teil- und Vollzeit sowie der Elternzeit zeigen sehr deutlich, dass der Frauenanteil immer noch sehr hoch ist.
Für uns ist eindeutig: Gleichstellung kann nur gelingen, wenn Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam gedacht werden. Zur partnerschaftlichen Gleichstellung gehört eine gerechte Verteilung der Elternzeit auf die Elternteile. Die dagestellten Diagramme zeigen, dass es unser Ziel für die kommenden Jahre sein muss, die Beteiligung der Väter zu erhöhen. Leider ist es auch bei der Stadt Bonn so, dass Väter überwiegend lediglich zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen, oft auch noch in zwei Zeitabschnitten aufgeteilt. Als Hemmnisse für eine Erhöhung gelten oft befürchtete Karrierenachteile und finanzielle Nachteile für die Familie.
Gerade der öffentliche Dienst mit seinen guten Bedingungen sollte Vorbildcharakter haben. Sensibilisierungskampagnen für Väter sind daher wichtig — wie auch Leitbilder. So gibt es auch in unserem Audit berufundfamilie einen Baustein, der sich mit der Väterarbeit beschäftigt. Seit 2021 gibt es bei der Gleichstellungsstelle eine Anlaufstelle Männer/Väter, die spezielle Informationen und Angebote über Beratungsstellen unter anderem im Intranet vorstellt. Drei Veranstaltungen zu den Themen „Aktive Vaterschaft“, „Familienmanagement fair teilen“ und die „Die Rolle des Vaters im 21. Jahrhundert“ wurden in 2022 durchgeführt, weitere werden folgen.
3.1.10 Beurlaubungen
Neben der Elternzeit besteht für alle Beschäftigtengruppen nach den beamten- beziehungsweise tarifrechtlichen Bestimmungen die Möglichkeit der Beurlaubung ohne Fortzahlung der Besoldung beziehungsweise des Entgelts. Diese Möglichkeit wird insbesondere aus Gründen der Kindererziehung und -betreuung sowie der Pflege von Angehörigen in Anspruch genommen. Da im Rahmen der Erfassung im Personalmanagementsystem die Gründe derzeit nicht dezidiert erfasst werden, kann für diese Fassung des Gleichstellungsplans noch keine Darstellung der Aufteilung nach Frauen und Männer sowie der Gründe für die Beurlaubung aufgeführt werden.
Tendenziell gilt hier aber Gleiches wie bei den Ausführungen unter 3.1.9, dass der Anteil der Frauen, die eine Beurlaubung in Anspruch nehmen, höher ist als der Anteil der Männer.
3.2 Prognose
Fluktuationsuntersuchung, Grundlage für Zielvorgaben
Im Rahmen einer Fluktuationsuntersuchung wird festgestellt, wie viele Stellen während der Geltungsdauer des Gleichstellungsplans voraussichtlich neu zu besetzen sein werden und wie viele Beförderungen und Übertragungen höherwertiger Tätigkeiten sich hieraus ergeben.
Dabei sind nicht nur Altersabgänge, sondern, ausgehend von der durchschnittlichen Fluktuation in der Vergangenheit, die von Behörde zu Behörde verschieden sein kann, auch das Ausscheiden von Beschäftigten aus anderen Gründen in die Überlegung einzubeziehen. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Anzahl der Beschäftigten, die nach einer Elternzeit oder Beurlaubung in den Dienst zurückkehren.
Die Prognose bildet somit die Grundlage für die Formulierung konkreter und realistischer Zielvorgaben bezogen auf den Frauenanteil bei Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen während der Laufzeit des Gleichstellungsplans. Sie ist das Bindeglied zwischen dem Ist-Zustand und den Zielvorgaben und Maßnahmen (Kapitel 4).
3.2.1. Prognose neu zu besetzender Stellen nach Laufbahngruppen
Aus den vorstehenden Tabellen geht hervor, wie viele Mitarbeitende durch Erreichen der Regelaltersgrenze in den nächsten Jahren die Stadt Bonn verlassen. Die demographische Entwicklung durch den Weggang der Generation der sogeannten „Baby-Boomer“ erhöht in den kommenden Jahren den Bedarf der neu zu gewinnenden Mitarbeitenden deutlich. Die Personalgewinnung trifft zudem auf einen Arbeitsmarkt, der durch den Fachkräftemangel in immer mehr Bereichen geprägt ist. Noch nie war das Angebot an Arbeitsplätzen in den letzten Jahrzehnten so hoch wie jetzt. Tendenziell ist zudem festzustellen, dass die Bereitschaft zu einem Arbeitgeberwechsel steigend ist. Gerade die Stadt Bonn steht hier durch die Vielzahl anderer Behörden und Verwaltungen in der Stadt und der Region in einem starken Wettbewerb.
Zudem erhöht sich der Aufgabenzuwachs der Kommunalverwaltung, sei es durch neu übertragene beziehungsweise hinzukommende Aufgaben oder durch Bedarfe, die sich zur Bewältigung von Krisensituationen, Fluchtbewegungen oder des Krieges in der Ukraine ergeben, kontinuierlich.
Insgesamt ist daher davon auszugehen, dass die Anzahl der zu besetzenden Stellen deutlich ansteigen wird. Für die Bereiche mit einer bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen ergeben sich dadurch Potentiale zur Erhöhung des Frauenanteils.
4. Zielvorgaben und Maßnahmen
Nach § 6 Absatz 3 Satz 1 LGG enthält der Gleichstellungsplan für den Zeitraum der Geltungsdauer konkrete Zielvorgaben bezogen auf den Anteil von Frauen bei Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen, um diesen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bis auf 50 Prozent zu erhöhen. Es ist festzulegen, mit welchen personellen, organisatorischen, sozialen und fortbildenden Maßnahmen die Zielvorgaben nach Satz 1 erreicht werden sollen.
Ziele und Maßnahmen
Ist absehbar, dass aufgrund personalwirtschaftlicher Regelungen Stellen gesperrt werden oder entfallen, soll der Gleichstellungsplan Maßnahmen aufzeigen, die geeignet sind, ein Absinken des Frauenanteils zu verhindern. Der Gleichstellungsplan enthält auch Maßnahmen zur Aufwertung von Tätigkeiten an überwiegend mit Frauen besetzten Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeitgestaltung.
Wie können die Ziele angegangen werden: beispielsweise durch
- Anpassung von Arbeitsprozessen,
- konkrete Personalauswahl,
- gezielte Personalentwicklung.
Dies alles unterstützt durch eine - Verbesserung der Ausstattung von Arbeitsplätzen und
- zielgerichtete Fortbildungen. Zudem ist
- ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung zu nennen.
Zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen bedarf es konkret messbarer Zielvorgaben, deren Umsetzungsstand bei Bedarf evaluiert und überprüft werden kann. Die Stadt Bonn gibt sich für die kommenden Jahre folgende Zielvorgaben – nach den Angaben aus Kapitel 3.1.5:
Aufgrund der Unterrepräsentanz von Frauen gemäß der Tabelle aus dem Kapitel 3.1.5 werden folgende Ziele angestrebt:
- Paritätische Verteilung (Erhöhung des Frauenanteils bis auf 50 Prozent) bei den Beamt*innen der Besoldungsgruppen A 7, A 8, A 9, A 12, A 13 LG 2.1., A 14, A 15, A 16, B 2 Bei den Besoldungsgruppen der Laufbahngruppe 1.2, das heißt bei A 7, A 8 und A 9 ist die Erhöhung des Frauenanteils im Bereich der Feuerwehr zu erzielen.
- Paritätische Verteilung (Erhöhung des Frauenanteils bis auf 50 Prozent) bei den Beschäftigten der Entgeltgruppen der E-Gruppierung bei allen ab E 10 im Bereich technischer Dienst und Feuerwehr sowie bei E 12 in allen anderen Bereichen.
- Paritätische Verteilung (Erhöhung des Frauenanteils auf 50 Prozent) bei den Beschäftigten des Sozial-und Erziehungsdienstes der Entgeltgruppe S18.
Zusätzlich konzentriert sich die Stadtverwaltung auf drei übergeordnete Ziele, die jeweils drei weitere spezifizierte Ziele aufweisen. Im folgenden Text sind zu jedem Ziel alle Maßnahmen genannt, die entweder schon in der Durchführung sind und an denen weitergearbeitet wird (als „fortlaufend“ vermerkt) oder die in den nächsten zwei Jahren geplant sind und über die im nächsten Bericht zum Gleichstellungsplan für die Jahre 2023 und 2024 entsprechend berichtet werden wird.
Unsere drei Ziele sind:
4.1 Ziel 1 – Förderung der Gleichstellung im Arbeitsleben
Wir wollen erreichen:
4.2 Maßnahmen zu Ziel 1 – Förderung der Gleichstellung im Arbeitsleben
Die Bundesstadt Bonn ist bestrebt, Mitarbeitenden und potenziellen Bewerbenden dauerhaft einen attraktiven Arbeitsplatz bieten zu können. Im November 2022 hat eine Führungskräftekonferenz unter Teilnahme des Verwaltungsvorstandes sowie aller Amtsleitungen stattgefunden, um gemeinsam zu ermitteln, welche Veränderungen notwendig sind, damit man auch in Zeiten des Fachkräftemangels sowie des demografischen Wandels diesem Anspruch gerecht werden kann. Eines der Kernthemen, das bei der Führungskräftekonferenz behandelt wurde, war unter anderem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Förderung der Gleichstellung im Arbeitsleben. Familie ist nach unserem Verständnis ein soziales Netzwerk. Sie findet überall da statt, wo Menschen in Lebensbündnissen mit enger persönlicher Bindung Verantwortung füreinander übernehmen.
Im Vorfeld der Konferenz haben die Führungskräfte an einer Umfrage teilgenommen. Im Ergebnis sind sie mit den Maßnahmen der Verwaltung zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vertraut. Insbesondere Home-Office Möglichkeiten sowie die flexiblen Arbeitszeiten und nicht zuletzt die individuellen Teilzeitmöglichkeiten werden besonders geschätzt. Die pandemiebedingte Ausweitung der Telearbeit hat auch gezeigt, was bei der Telearbeit und mobilem Arbeiten möglich ist, wo Nachbesserungsbedarf besteht und wo Grenzen liegen. Mobiles Arbeiten darf dabei nicht grundsätzlich als anderweitige Betreuungsmöglichkeit für Kinder/Pflege betrachtet werden und zu Mehrbelastungen führen.
Zunehmend geht es bei der Vereinbarkeit nicht mehr nur noch um die Betreuung oder Pflege Angehöriger, sondern um die grundsätzliche Offenheit für neue Lebensmodelle. Insbesondere von der Generation Z wird diese nachgefragt und eingefordert. Entwickelt werden soll ein gemeinsames Führungsleitbild der Verwaltung, welches zeitgemäß diese und weitere Bedürfnisse formuliert und eine Akzeptanz in der Verwaltung für die neuen Anforderungen schaffen soll. Damit die individuellen Besonderheiten der Dezernate bestmöglich berücksichtigt werden können, werden weitere Konferenzen mit den jeweiligen Dezernaten durchgeführt.
Abschließend werden stadtweite Ziele und Maßnahmen definiert, die auch die Förderung der Gleichstellung im Arbeitsleben einschließt.
AGG-Schulung für Führungskräfte und Mitarbeitende
Ein entsprechendes Schulungsangebot ist für das zweite Halbjahr 2023 in der Vorbereitung. Wie bereits unter 3.1.8. beschrieben, sollen hierbei moderne, nicht ortsbezogene Formen der Wissensvermittlung zur Anwendung kommen. Ein geeignetes Format wird aktuell erprobt. Die Teilnahme soll dadurch flexibel möglich sein, insbesondere für Beschäftigte mit reduzierter Arbeitszeit.
Gleichstellungskompetenz in allen Führungskräfteschulungen
Seminarreihen wie „Fit für Führung“ und „Fit in Führung“ erhalten Lernelemente bezüglich der Gleichsstellungkompetenz. Bei der Vergabe neuer Seminarreihen, wird in den Leistungsbeschreibungen darauf hingewiesen, dass Themen rund um die Gleichstellungskompetenz Bestandteil von Führungskräfteschulungen sind.
Bei allen Stellen mit Führungsverantwortung wird im Vorstellungsgespräch verpflichtend eine Frage zur Gleichstellungskompetenz gestellt (§ 1 Absatz 3 LGG)
Im Rahmen der Vorbereitung der jeweiligen Vorstellungsgespräche werden die entsprechenden Fragen durch die Gleichstellungsstelle mit eingebracht.
Die Gleichstellungsstelle wird bei allen Maßnahmen und Konzepten, die die Personalwirtschaft und -entwicklung sowie Organisationsfragen und -maßnahmen betreffen, einbezogen
Dieses Vorgehen wird fortlaufend weitergeführt.
In Fällen, in denen nicht ausreichend Frauen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen waren, überprüften die Gleichstellungsstelle und das Personal- und Organisationsamt die Vorauswahl und veranlasste gegebenenfalls die Einladung weiterer Bewerberinnen.
Dieses Vorgehen wird fortlaufend weitergeführt.
Gezielte Anwerbung von Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind sowie Hinweise in Stellenausschreibungen und konsequente Einhaltung des § 7 LGG bei Unterrepräsentanz von Frauen
Ein entsprechender Passus wird in den betreffenden Stellenausschreibungen bereits aufgenommen. Die Formulierung dieses Zusatzes wird kontinuierlich an die Zielsetzungen des Gleichstellungsplanes angepasst.
Spezifische Fortbildungsangebote für Frauen, Workshops
Im Rahmen des Internationalen Frauentages am 8. März wird künftig eine Reihe von Seminaren und Workshops für Frauen rund um dieses Datum angeboten. Darüber hinaus finden unterjährig nachfragegerecht weitere Seminare für Frauen statt.
Bewerbende im Bereich Feuerwehr werden frühzeitig auf die Vorbereitung zum körperlichen Eignungstest hingewiesen, um damit die Chancen für das weitere Verfahren/ Auswahlgespräch zu verbessern
Seit 2023 wird hierauf bereits im Ausschreibungstext für diese Stellen hingewiesen.
Regelmäßige Berichterstattung zu Gleichstellungsthemen im Intranet, auf www.bonn.de, Social Media und über den Newsletter der Gleichstellungsstelle (geplant), Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten (4 x im Jahr) und Durchführung spezieller Inhouse-Veranstaltungen
Dieses Vorgehen wird fortlaufend weitergeführt.
Personalentwicklungskonzept
Die Maßnahmen und Zielrichtungen des Personalentwicklungskonzeptes werden kontinuierlich auf die veränderten Anforderungen angepasst und weiterentwickelt.
Handlungsfeld Ausbildung
Bereits seit 2018 erfolgt eine groß angelegte Öffentlichkeitskampagne mit der die Stadt sich als Arbeitgeberin präsentiert. Ausbildungsplätze und freie Stellen werden über die Homepage www.bonn-macht-karriere.de (Öffnet in einem neuen Tab) und zahlreichen Stellenbörsen veröffentlicht. Darüber hinaus wird entsprechender Content für gängige Social-Media-Kanäle wie Instagram und Facebook generiert und Karriereportale wie XING und LinkedIn bespielt. Nicht zuletzt ist die Stadt Bonn auf dem Bewertungsportal Kununu vertreten. Seit 2023 wird das Portfolio der Werbemaßnahmen über bedruckte Kinokarten bis hin zur Kino- und Radiowerbung erweitert.
Aktive Ansprache der Bewerbenden-Zielgruppe erfolgt seit vielen Jahren durch die Präsenz auf Karrieremessen und Infoveranstaltungen an Schulen sowie Hochschulen. Ab 2023 werden erste Schritte in Richtung Active Sourcing unternommen. Ausbildungen sollen künftig auch vermehrt in Teilzeit angeboten werden. Dies ist jedoch abhängig von den jeweiligen Schulen und Trägern mit denen kooperiert wird. Für den Bachelorstudiengang im Kommunalen Verwaltungsdienst an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW wird ab 2023 erstmals das Studium in Teilzeit angeboten.
Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache in der Stadtverwaltung Bonn
Seit 2021 wird der Leitfaden bei der Stadt Bonn angewendet. In Ergänzung hierzu ist ab 2023 geplant, Seminare beziehungsweise Workshops zur Erweiterung des Themenfeldes „Wertschätzende Sprache“ in das Fortbildungsangebot mit aufzunehmen.
Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache (Öffnet in einem neuen Tab)
Weitere Maßnahmen
Seit 2021 besteht ein Informationsangebot für Mitarbeitende zum Schutz vor sexueller Belästigung durch regelmäßige Meldungen im Intranet sowie Flyer und Plakate. Inhouse-Schulungen sind zum einen Bestandteil des Fortbildungskataloges. Zum anderen werden je nach Nachfrage auch kurzfristige Seminare oder Workshops ermöglicht.
Es besteht ein Informationsangebot für Mitarbeitende zum Schutz vor Mobbing. Eine Anpassung der Dienstvereinbarung zum Thema Mobbing ist aktuell in der Bearbeitung. Informationen zu Seminaren oder Hilfsangeboten erfolgen regelmäßig durch das Intranet sowie Flyer und Plakate. Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wird für das Thema Gesundheit und die Gestaltung einer gesunden Arbeitsumgebung sensibilisiert. Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Mitarbeitenden werden dadurch gestärkt. Das Angebot hierzu wird kontinuierlich weiterentwickelt und fortgeführt.
Der Interne Soziale Dienst steht als Angebot für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung mit Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen zur Verfügung. Dieses Angebot wird fortlaufend weitergeführt.
4.3 Ziel 2 – Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Wir wollen erreichen:
4.4. Maßnahmen zu Ziel 2 – Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Möglichkeit zur Teilzeit ab acht Wochenstunden
Dieses Vorgehen wird fortlaufend weitergeführt.
Möglichkeit zur Nutzung mobilen Arbeitens außerhalb der Dienststelle bei Eignung der Tätigkeit und persönlicher Eignung
Die Überarbeitung der „Dienstanweisung Telearbeit“ ist in der finalen Abstimmung, die Verabschiedung der Neufassung „Mobiles Arbeiten“ ist für 2023 geplant.
Flexible Arbeitszeiteinteilung und Möglichkeit zur Nutzung der gleitenden Arbeitszeit, aktuell von 6 bis 21 Uhr
Die Erweiterung ist in 2023 geplant.
Elternzeitregelungen und begleiteter Wiedereinstieg in den Beruf und Elternzeit
Bei der Rückkehr der Mitarbeitenden aus der Elternzeit erfolgt eine Begleitung durch die Personalwirtschaft. Darüber hinaus bestehen bereits in der Elternzeit Seminarangebote zu Themen wie beispielsweise „Zeitmanagement“ oder ganz konkret zum „Wiedereinstieg“. Mitarbeitende, die sich in Auszeiten befinden, können selbst entscheiden, ob sie auch in der Abwesenheit über Seminarangebote informiert werden möchten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit mit Start des Wiedereinstiegs begleitend Seminare zu besuchen, für einen guten Wiedereinstieg.
Hinweis auf Teilbarkeit jeder Stelle nach § 8 Absatz 6 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NW
Ab 2023 erscheint im Ausschreibungstext bei jeder Vollzeitstelle:
„Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Besetzung ist auch in Teilzeit möglich.“
Führen in Teilzeit und geteilte Führung
Zur weiteren Etablierung des Modells „Führen in Teilzeit“ ist die Initiierung einer Seminarreihe angedacht. Dem vorgeschaltet ist die Erstellung eines entsprechenden Konzepts.
Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum Thema Equal Care und die gerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit
Nach einer Mitarbeitendenbefragung zum Thema wurde eine Care-Anlaufstelle bei der Gleichstellungsstelle eingerichtet. Fortlaufend finden Sprechstunden und Veranstaltungen zu Care-Themen statt. Das Informations- und Beratungsangebot zum Thema Care-Arbeit (Elternzeit/Pflegezeit/Beurlaubungsmöglichkeiten) wird weiter ausgebaut.
Audit berufundfamilie mit dem Ziel der schrittweisen Umsetzung von familienfreundlichen Maßnahmen im Laufe von drei Jahren. Dieser strategische Prozess wird genutzt, um Vereinbarkeitsthemen kontinuierlich weiterzuentwickeln und das Familienbewusstsein in der Unternehmenskultur der Stadtverwaltung fester zu verankern
Dieses Vorgehen wird fortlaufend weitergeführt. Es findet eine jährliche Berichterstattung statt, eine Re-Auditierung in 2024 geplant.
Einzelmaßnahmen im Rahmen des Audit berufundfamilie:
- Care-Anlaufstelle bei der Gleichstellungsstelle, Sprechstunden, Mitarbeitenden-Befragungen, Veranstaltungen – fortlaufend seit Mitte 2021
- Anlaufstelle Männer/Väter bei der Gleichstellungsstelle – seit Mitte 2021 Informationsveranstaltungen speziell für Väter mit dem Ziel, eine Akzeptanz für eine längerfristige Elternzeit/Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung von Männern/Vätern zu erreichen, damit sie auch über einen längeren Zeitraum alleinverantwortlich Zeit mit ihren Kindern verbringen und damit zur gerechteren Verteilung der Sorgearbeit beitragen. – ab 2023 Aufbau eines Väternetzwerkes, weitere Veranstaltungen und Workshops geplant
- Angebote für Mitarbeitende in der Auszeit (unter anderem Elternzeit, Pflegezeit), Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungen, Intranetzugang – fortlaufend seit 2021, ab 2023 weitere digitale Informationsveranstaltungen geplant
- Veranstaltungsangebote zu Führen auf Distanz - fortlaufend
- Verbesserung der Ausstattung und schrittweise Ausbau der telekommunikativen Möglichkeiten – fortlaufend
- Verbesserung der Auffindbarkeit von Informationen über familienunterstützende Angebote und Vorarbeiten zur Einführung einer Mitarbeitenden-App – geplant für 2023
- Digitallots*innen – fortlaufend
- Familienportal im Internet und Ratgeber für Schwangere und Alleinerziehende der Gleichstellungsstelle – fortlaufend
4.5 Ziel 3 – Abbau von Unterrepräsentanz von Frauen
Wir wollen erreichen:
4.6 Maßnahmen zu Ziel 3 – Abbau von Unterrepräsentanz von Frauen
Mentoring-Programm für Frauen mit Führungspotential oder in Führung
Tandems aus weiblichen Mentees (Frauen in Führung oder mit Führungspotential) und Mentor*innen (Amtsleitungen oder vergleichbare Leitungen). Mentoring-Programm 2021_22 mit sieben Tandems im Mai 2022 abgeschlossen. Mentoring-Programm 2022_23 mit 14 Tandems läuft bis Oktober 2023, anschließend sind jährliche Programme geplant.
Netzwerk weiblicher Führungskräfte
Der Aufbau ist ab 2024 geplant.
Empowerment-Veranstaltungen für weibliche potenzielle Führungskräfte
Erste Veranstaltungen sind in 2023 geplant.
Anteil der weiblichen Teilnehmerinnen bei der Modularen Qualifizierung
Ein Anteil von mindestens 50 Prozent wird angestrebt.
Beteiligung der Stadt Bonn am bundesweiten „Girls’- und Boys’Day“
Schülerinnen können sich beispielsweise bei der Feuerwehr, in der Stadtförsterei, dem Gebäudemanagement oder der Kläranlage umsehen, Schüler beispielsweise in städtischen Kindertageseinrichtungen, Seniorenzentren, einem Tagespflegehaus, im Labor einer Kläranlage, der Stadtbibliothek, dem Dienstleistungszentrum, der Internationalen Begegnungsstätte oder der Unteren Naturschutzbehörde.
Die Stadt Bonn beteiligt sich seit 2007. 2022 konnten 90 Plätze angeboten werden, Ausbau der Anzahl Plätze ab 2023 geplant.
Beitritt der Stadt Bonn bei der bundesweiten „Initiative Klischeefrei“, die sich für eine Studien- und Berufswahl frei von Geschlechterklischees stark macht. Festgeschriebene Maßnahme der Agenda 2030 der Nachhaltigkeits- Strategie (SDG 5)
Der Beitritt erfolgte 2022. Als erste Maßnahme wurden Methodensets zum Thema „Klischeefrei fängt früh an“ an alle städtischen Kindertageseinrichtungen verteilt. In 2023 sind weitere Maßnahmen geplant.
Mehr Frauen in die Feuerwehr und Anpassung der Sporttests
Bewerbende für die Berufsfeuerwehr werden im Auswahlverfahren ausdrücklich darauf hingewiesen, sich frühzeitig auf den körperlichen Eignungstest vorzubereiten, um dadurch die Erfolgsquote zu erhöhen und die Möglichkeit zu erhalten, an den Auswahlgesprächen teilzunehmen. Dieses Vorgehen wird fortlaufend weitergeführt.
5. Anhang
Gesetzliche Grundlagen, weitere Dokumente
5.1 Gesetzestext und Links
- Gesetzestext LGG (derzeit geltende Fassung)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=220071121100436242 (Öffnet in einem neuen Tab) - Fragen und Antworten zur Anwendung von § 12 Landesgleichstellungsgesetz in den Kommunen (MHKBG) (Stand: 1. März 2018): https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/FAQ-12-LGG.pdf
- FAQ LGG (MHKBG) (Stand: Dezember 2018): https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/FAQ_LGG_2018_12_ON.pdf