Im Bundesnaturschutzgesetz ist als Ziel des Naturschutzes der Erhalt von Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen formuliert. Die Landschaftspflege hat die Aufgabe, die ökologische und landschaftliche Vielfalt der Landschaft sowie das Landschaftsbild zu erhalten, zu sanieren oder auch neu zu entwickeln. Der Naturschutz bewahrt, auch mit Restriktionen, während die Landschaftspflege aktiv in Natur und Landschaft eingreift, um deren Gesamtzustand zu verbessern.
Ein besonders wichtiger Aspekt von Naturschutz und Landschaftspflege sind der Artenschutz beziehungsweise die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt – Biodiversität.
Die Bundesstadt Bonn hat eine vom Bundesumweltministerium (BMU), Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) initiierte kommunale Deklaration zur biologischen Vielfalt unterzeichnet und arbeitet in der Arbeitsgruppe zur Bildung eines Kommunalen Bündnisses mit.