Temporäre Vermietung
Das Immobilienmanagement des SGB stellt Vereinen, Vereinigungen jeglicher nichtgewerblicher Art und politischen Parteien Räume in Schulen und Turnhallen für die Durchführung von Veranstaltungen überwiegend kostenfrei zur Verfügung. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Vermietung an natürliche und juristische Personen des Privatrechts (Private Dritte, Firmen, Unternehmen etc.).
Die Räume, die für eine Veranstaltung angemietet werden können, sind in den Anlagen 1 und 2 zum „Entgelttarif für temporäre Vermietungen“ aufgelistet.
Für die Überlassung dieser Räume gelten die Regelungen der „Mietordnung für temporäre Vermietungen“ und der „Entgelttarif für temporäre Vermietungen“. Danach können Schuleinrichtungen sowie Sport- und Mehrzweckhallen für alle Arten von Veranstaltungen und Versammlungen sowie für Schulungs- und Übungsabende gemietet werden, die gesetzlich zugelassen sind und den Interessen der Schule und der Bundesstadt Bonn nicht entgegenstehen.
Besondere Hinweise: Übernachtungen sind nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung/Anmietung von Räumen besteht nicht.
Buchungsanfragen richten Sie bitte an folgenden Kontakt: bianca.engelsbonnde, doris.neukirchenbonnde.