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Überblick
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszugsdatum abzumelden. Grundsätzlich erfolgt die Abmeldung zum Tag des Auszuges. Eine Abmeldung und die Aushändigung der Abmeldebestätigung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Abmeldungen sind vorzunehmen bei:
Wegzug
- ins Ausland
- der Nebenwohnung (diese Abmeldung erfolgt bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes)
- "ohne festen Wohnsitz" (nur mit Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug)
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem, aus dessen Wohnung diese Personen ausziehen. Für Personen, für die eine Pflegeperson oder eine Betreuungsperson bestellt ist, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung oder der Gerichtsbeschluss sowie ein gültiges Ausweisdokument sind mitzubringen.
Wer bei einem Wegzug ins Ausland seine Anschrift hinterlässt, kann beispielsweise im Zusammenhang mit Wahlen von der Behörde kontaktiert werden. Hierzu wird die von Ihnen angegebene ausländische Adresse im Melderegister gespeichert.
Vorgehen
Sie haben folgende Möglichkeiten, um die Abmeldung vorzunehmen:
- Serviceportal: Die Abmeldung erfolgt über das Online-Formular im Serviceportal. Den Link finden Sie unter „Formulare und Links“. Sie benötigen hierfür Ihre BundID, womit Sie sich mit Ihrem neuen Personalausweis (Online-Ausweisfunktion) authentifizieren.
- E-Mail oder per Post: Füllen Sie die Online-Formulare vollständig aus, drucken und unterschrieben diese und senden sie anschließend zusammen mit allen benötigten Dokumenten per E-Mail an:
buergeramtbonnde
per Post an:
Bundesstadt Bonn
Amt 33-41
Bürgeramt-Backoffice
53103 Bonn
Das Formular finden Sie unter „Formulare und Links“. Bitte geben Sie für einen eventuellen Rückruf Ihre Telefonnummer an. - Persönliche Vorsprache im Dienstleistungszentrum. Bitte bringen Sie alle benötigten Dokumente bei der Vorsprache mit. Es ist zwingend ein Termin erforderlich. Diesen können Sie mit dem Terminreservierungsformular unter „Formulare und Links“ vereinbaren.
Hierbei ist zu beachten, dass bei einer Beantragung per Post oder online eine Abholung der Abmeldebestätigung nicht möglich ist, da diese direkt an die künftige Adresse im Ausland geschickt wird. Bei der persönlichen Vorsprache erhalten Sie die Abmeldebestätigung sofort.
Bei Familien (Eltern und minderjährige Kinder) genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Die vertretende Person muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung).
Benötigte Dokumente
- Abmeldevordruck (Formularsatz) - siehe unter "Formulare und Links"
- Kopie des Personalausweises oder der Aufenthaltstitels, zusammen mit dem entsprechenden Nationalpass
- ggf. Wohnungsgeberbestätigung (nur bei Abmeldung nach "ohne festen Wohnsitz").
Sollten nicht alle Dokumente vorliegen, kann auch keine Abmeldung erfolgen.
Kosten
gebührenfrei
Hinweise
Das Serviceangebot wird in den drei Außenstellen des Dienstleistungszentrums sukzessive erweitert. In den Bezirksrathäusern Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg können zusätzlich zu melde-, und pass- und ausweisrechtlichen Anliegen auch Anliegen aus dem Bereich KFZ- Zulassungs- und Führerscheinwesen beantragt werden.
Kontakt
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Abmeldung nach dem Meldegesetz
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |
Formulare und Links
Serviceportal
Formulare
Terminbuchung
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Leichte Sprache
Die Abmeldung
Sie müssen sich in 3 Fällen abmelden:
- Wenn Sie ins Ausland ziehen.
Sie können uns Ihre Anschrift im Ausland angeben.
Dann bekommen Sie wichtige Nachrichten von uns.
Zum Beispiel wenn hier gewählt wird.
Dann können Sie Brief-Wahl machen. - Wenn Sie aus einer Neben-Wohnung ausziehen.
- Wenn Sie nach dem Auszug ohne festen Wohnsitz sind.
Sie brauchen dann eine Bestätigung,
dass Sie ausgezogen sind.
Die Bestätigung bekommen Sie von Ihrem Wohnungs-Geber.
Das ist meistens der Vermieter oder die Vermieterin
oder jemand von der Haus-Verwaltung.
Melden Sie sich bitte an dem Tag ab, an dem Sie ausziehen.
Sie können sich auch früher abmelden:
frühestens eine Woche vor dem Auszug.
Sie bekommen eine Abmelde-Bestätigung.
Wenn Personen unter 16 Jahren ausziehen:
Erwachsene haben die Melde-Pflicht.
Das bedeutet:
Melden Sie bitte die Personen unter 16 Jahren ab.
Wenn die Personen aus Ihrer Wohnung ausziehen.
Gibt es für die ausziehende Person eine Pflege-Person
oder eine Betreuungs-Person?
Dann macht die Pflege-Person oder Betreuungs-Person die Abmeldung.
Wenn sie das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht hat.
Sie braucht für die Abmeldung:
- einen Nachweis über das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht,
- zum Beispiel einen Gerichts-Beschluss
- einen gültigen Ausweis
So melden Sie sich ab:
Abmeldung über das Online-Formular im Serviceportal
Sie finden den Link unten bei Formulare und Links.
Sie brauchen dazu ein Service-Konto NRW.
Das können Sie mit dem neuen Personal-Ausweis anlegen.
Abmeldung per Post
Bitte füllen Sie die Formulare vollständig aus.
Drucken Sie die Formulare aus.
Unterschreiben Sie die Formulare.
Schicken Sie die Formulare zusammen mit allen nötigen Papieren an:
Bundesstadt Bonn
Amt 33 – 41
53103 Bonn
Die Formulare finden Sie unten bei Formulare und Links.
Bitte geben Sie Ihre Telefon-Nummer an.
Dann können wir Sie bei Fragen erreichen.
Persönliche Abmeldung im Dienstleistungs-Zentrum
Bitte bringen Sie alle nötigen Papiere mit.
Sie brauchen einen Termin für die Abmeldung.
Sie können einen Termin reservieren.
Das Formular dafür finden Sie unter Formulare und Links.
Wenn Sie sich persönlich abmelden,
bekommen Sie direkt Ihre Abmelde-Bestätigung.
Wichtig:
Wenn Sie sich per Post oder online abmelden,
schicken wir die Abmelde-Bestätigung an Ihre neue Adresse.
Sie können die Abmelde-Bestätigung dann nicht selbst abholen.
Wenn eine Familie auszieht:
Eine erwachsene Person kann die Abmeldung
für die ganze Familie machen.
Man kann auch jemanden zur Vertretung
ins Dienstleistungs-Zentrum schicken.
Das sollte jemand sein, der die Familie kennt.
Es gibt vielleicht Fragen zu den Wohnungen.
Zum Beispiel:
Welche Wohnung ist die Haupt-Wohnung?
Auf dem Abmelde-Formular muss eine Unterschrift
von einer meldepflichtigen Person sein.
Das heißt:
Eine erwachsene Person aus der Familie muss
das Abmelde-Formular unterschreiben.
Das brauchen Sie für die Abmeldung:
- das Formular Abmeldung
- eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis oder von Ihrem Aufenthalts-Titel und von Ihrem Pass
- eine Wohnungs-Geber-Bestätigung wenn Sie nach dem Auszug ohne festen Wohnsitz sind
Wichtig:
Alle Unterlagen müssen da sein.
Dann können wir Sie abmelden.
Kosten:
Die Abmeldung kostet nichts.
Kontakte:
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- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Kontakt
Ort
Dienstleistungszentrum
Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
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- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Kontakt
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen