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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Überblick

Ausländerinnen und Ausländer mit folgenden Aufenthaltstiteln sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt:

  • Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 Aufenthaltsgesetz wegen des Krieges im Heimatland
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 oder § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz
  • Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz
  • Grenzübertrittsbescheinigung

Für Personen, die über kein ausreichendes Einkommen und Vermögen zur Bedarfsdeckung verfügen, kommen folgende Hilfen in Betracht:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
    (zur Deckung der Grundbedürfnisse an Ernährung, Unterkunft und Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts). Diese Leistungen werden teilweise als Sachleistungen oder durch Wertgutscheine erbracht.
  • Krankenhilfe (zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen) sowie Hilfe bei Schwangerschaft und Geburt
  • Bonn-Ausweis

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für ukrainische Flüchtlinge

Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine finden Sie unter "Formulare und Links".