Überblick
Bäume dürfen ohne Genehmigung weder gefällt noch beschnitten werden. Zum Erhalt des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn stehen grundsätzlich alle
- Laubbäume ab einem Stammumfang von 100 cm und
- Nadelbäume ab einem Stammumfang von 150 cm
(gemessen in 100 cm über dem Erdboden) unter Schutz.
Einzelheiten sind der städtischen Baumsatzung zu entnehmen.