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Überblick
Jugendliche haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren am Straßenverkehr teilzunehmen. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Klasse B oder BE stellen. Ihre Eltern, das allein erziehungsberechtigte Elternteil oder die erziehungsberechtigte Person müssen Ihrem Antrag schriftlich zustimmen. Ist das Sorgerecht einem Elternteil oder einer anderen Person übertragen worden, muss dies nachgewiesen werden (zum Bespiel durch Urteil des Familiengerichts oder ähnliches).
Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie von der technischen Prüfstelle eine Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren. In der Prüfungsbescheinigung sind die Begleitpersonen namentlich benannt.
Nach bestandener Prüfung wird der Kartenführerschein automatisch bestellt. Die Prüfungsbescheinigung berechtigt ab dem Tag des 18. Geburtstages noch drei Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland ohne Begleitperson. Der Kartenführerschein wird automatisch bestellt und Ihnen ab dem Tag Ihres 18. Geburtstages per Post zugesandt, sofern Sie die Prüfung bis zu Ihrem 18. Geburtstag oder innerhalb von drei Monaten nach dem 18. Geburtstag bestehen. Bestehen Sie die Prüfung erst drei Monate nach Ihrem 18. Geburtstag oder später, ist der Kartenführerschein mit vorheriger Terminvereinbarung im Dienstleistungszentrum des Stadthauses abzuholen. Die Zusendung ist leider nicht möglich, wenn Sie im Rahmen der Antragstellung auf das Begleitete Fahren ab 17 Jahren mehrere Fahrerlaubnisklassen beantragt haben.
Die Begleitperson soll dem Jugendlichen als Ansprechperson zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Die begleitende Person darf den/die Inhaber/in einer Prüfungsbescheinigung nicht begleiten, wenn sie
- 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder einer Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt
- unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht
Vorgehen
Antrag
Der Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 ist erst sechs Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres möglich.
Bearbeitungszeit: 4 bis 6 Wochen
Es ist ein Termin erforderlich.
Diesen können Sie über das unten verlinkte Terminvereinbarungs-Formular reservieren.
Ist der nächste angebotene Termin für Sie zu spät?
Wir schalten - je nach tagesaktueller Personalkapazität - montags bis freitags ab 7:15 Uhr und zum Teil nachmittags immer wieder neue Termine frei.
Stornierte Termine werden automatisch wieder zur Verfügung gestellt. Bitte sehen Sie zwischendurch erneut nach, ob ein früherer Termin für Sie verfügbar ist.
Notfälle beziehungsweise besonders dringende Anliegen
Bitte beachten Sie, dass auch Notfall-Anliegen eine vorhergehende Terminvereinbarung erfordern. Hierzu erreichen Sie uns telefonisch (siehe Kontakt) oder wenden Sie sich per E-Mail (siehe Kontakt) mit einer Schilderung Ihres Notfalls direkt an den betroffenen Fachbereich.
Erhalt des Kartenführerscheins
Alle Informationen zum Erhalt des Kartenführerscheins finden Sie unter dem Reiter "Überblick".
Audio-Unterstützung in deutscher Sprache
Bewerberinnen und Bewerber können Audio-Unterstützung in deutscher Sprache über Kopfhörer erhalten. Bei der technischen Prüfstelle fallen hierzu weitere Gebühren an. Wird der Wunsch nach Audioprüfung nicht bereits bei der Antragstellung geäußert, sondern erst nach Bearbeitung des Antrages, entsteht hierdurch ein Arbeitsaufwand, sodass eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,80 Euro zu zahlen ist. Bitte vereinbaren Sie diesbezüglich einen Termin.
Benötigte Dokumente
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 Jahre (zu finden unter "Formulare und Links")
- Beide ausgefüllte und unterschriebene Beiblätter (zu finden unter "Formulare und Links")
- Personalausweis oder Reisepass
- Kopie der Vorder- und Rückseite der Ausweisdokumente sowie Führerscheine Ihrer Begleitpersonen
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto nach ICAO-Standard (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei unter "Formulare und Links"). Das Foto kann auch an einem der Selbstbedienungsterminals (Speed Capture Stationen) im Wartebereich des Dienstleistungszentrums sowie in den drei Außenstellen Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg erstellt werden; ausführliche Informationen dazu finden Sie unter „Hinweise“.
- Antragsformular mit Stempel der Fahrschule oder Fahrschulanmeldung
- Sehtestbescheinigung im Original
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Original
- Nur bei Erweiterung: Ihren Führerschein
Kosten
- 52,40 Euro - 85,20 Euro (Höhe der Kosten abhängig vom Bearbeitungsaufwand) zusätzlich 8,40 Euro je Begleitperson
- Für die Nutzung der Fotostationen in den Wartebereichen fällt aktuell eine Gebühr von 4,50 Euro an
Ihnen stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung:
- Bargeld
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Ausländische Debitkarte
- Apple Pay und Google Pay
Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.
Hinweise
Das Serviceangebot wird in den drei Außenstellen des Dienstleistungszentrums sukzessive erweitert. In den Bezirksrathäusern Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg können zusätzlich zu melde-, und pass- und ausweisrechtlichen Anliegen auch Anliegen aus dem Bereich KFZ- Zulassungs- und Führerscheinwesen beantragt werden.
Biometrisches Passbild – Speed Capture Stationen
Für die Beantragung benötigen Sie unter anderem ein biometrisches Passbild. Dieses können Sie bei Foto-Geschäften erstellen lassen. Es stehen Ihnen aber auch Selbstbedienungs-Terminals (Speed Capture Stationen) im Wartebereich des Dienstleistungszentrums sowie in den drei Außenstellen Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg für die Erfassung von biometrischen Daten und des Passbildes zur Verfügung. So haben Sie die Möglichkeit, 15 Minuten vor Ihrem Termin an den Selbstbedienungs-Terminals eigenständig Fingerabdrücke und Unterschrift zu digitalisieren sowie ein Passfoto erstellen zu lassen.
Mithilfe der aufgenommen Daten können Sie den neuen Personalausweis, den vorläufigen Personalausweis, den Kinderreisepass, den elektronischen Reisepass und den Führerschein beantragen. Die Geräte führen die Nutzerinnen und Nutzer wahlweise auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Russisch, Ukrainisch oder Türkisch durch den Erfassungsvorgang.
Die Mitarbeitenden haben von ihren Arbeitsplätzen aus Zugriff auf diese Informationen und können sie direkt weiterverarbeiten. Das Entgelt für die Datenerfassung von 4,50 Euro wird zusammen mit den Verwaltungsgebühren für das neue Ausweisdokument oder den Führerschein abgerechnet. Es kann bar oder bargeldlos bezahlt werden.
Die Selbstbedienungs-Terminals sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert. Die Daten werden anonymisiert und ohne Verknüpfung mit persönlichen Angaben unter einer Identnummer erfasst sowie verschlüsselt gespeichert und übertragen. Nach dem Abruf durch die städtischen Mitarbeitenden werden die Informationen nach 24 Stunden gelöscht. Sie erhalten keinen Ausdruck des Passfotos auf Papier.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Fahrerlaubnisbehörde | 0228 776677 | fahrerlaubnisbehoerdebonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Begleitetes Fahren ab 17
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |
Formulare und Links
Formulare
Terminbuchung
Links
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Leichte Sprache
Begleitetes Fahren ab 17
Jugendliche können schon mit 17 Jahren
den Führerschein bekommen.
Sie dürfen dann mit einer Begleit-Person Auto fahren.
Man nennt das BF17.
Das ist die Abkürzung für begleitetes Fahren ab 17.
Was muss man tun?
Man stellt einen Antrag auf begleitetes Fahren ab 17.
Das geht für diese Führerschein-Klassen:
– B
Das sind PKW, also normale Autos.
– BE
Das sind PKW mit Anhänger.
Jugendliche brauchen dafür die Zustimmung von ihren Eltern.
Oder von der Person, die das Sorge-Recht hat.
So geht es weiter:
Die Jugendlichen müssen die Fahr-Prüfung bestehen.
Dann bekommen sie eine Prüfungs-Bescheinigung.
Das ist noch nicht der richtige Führerschein.
Die Jugendlichen dürfen dann in Deutschland fahren.
Aber nicht im Ausland.
In der Prüfungs-Bescheinigung stehen
die Namen von den Begleit-Personen für BF17.
Die Prüfungs-Bescheinigung gilt:
bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag.
Man bekommt den richtigen Führerschein,
wenn man 18 Jahre alt wird.
Erst dann darf man allein fahren.
Die Begleit-Person
Die Begleit-Person hilft beim sicheren Fahren.
Die Begleit-Person beantwortet Fragen.
Die Begleit-Person gibt Tipps zum sicheren Fahren.
Die Begleit-Person muss mindestens 30 Jahre alt sein.
Die Begleit-Person muss seit mindestens 5 Jahren
den Führerschein Klasse B haben.
Die Begleit-Person darf höchstens einen Straf-Punkt
in Flensburg haben.
Erklärung zum Straf-Punkt:
Man bekommt einen Straf-Punkt
für einen schweren Fehler im Straßen-Verkehr.
Zum Beispiel:
Bei Rot über die Ampel fahren.
Bei 8 Straf-Punkten verliert man den Führerschein.
Die Straf-Punkte stehen im Fahreignungs-Register.
Das Fahreignungs-Register ist in der Stadt Flensburg.
Deshalb sagt man: Die Person hat einen Punkt in Flensburg.
Die Begleit-Person muss bei der Fahrt nüchtern sein.
Das heißt:
- Kein Alkohol!
- Keine Drogen!
Wollen Sie einen Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 stellen?
Sie können den Antrag
frühestens 6 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag stellen.
Wir bearbeiteten die Anträge einer nach dem anderen.
Die Bearbeitung dauert ungefähr 8 bis 10 Wochen.
Sie können persönlich vorbeikommen.
Machen Sie bitte dafür einen Termin.
Den Termin können Sie online machen.
Dafür gibt es ein Online-Formular.
Das Online-Formular finden Sie hier: Formulare und Links.
Ist der nächste Termin zu spät für Sie?
Bitte schauen Sie später noch mal nach.
Ist es sehr dringend?
Sie brauchen auf jeden Fall einen Termin.
Rufen Sie uns bitte an.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Schauen Sie bitte unter Kontakt.
Dort stehen die Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse.
Sie können den Antrag online stellen.
Dafür brauchen Sie den neuen Personal-Ausweis.
Die Online-Funktion von dem Ausweis muss freigeschaltet sein.
Bitte beachten Sie:
Sie müssen einige Unterlagen mit der Post schicken.
Auch wenn Sie den Antrag online stellen.
Weiter unten stehen alle nötigen Unterlagen.
Bitte schicken Sie uns die Unterlagen mit der Post.
Sie bekommen dann Informationen von uns:
- Was der Antrag kostet.
- Wie Sie zahlen können.
Sie können den Antrag mit der Post stellen.
Bitte füllen Sie dieses Online-Formular aus:
Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 (ohne e-ID)
- Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus.
- Unterschreiben Sie bitte das ausgefüllte Formular.
- Schicken Sie uns bitte das ausgefüllte Formular und die anderen Unterlagen.
Zu den Unterlagen gehört auch eine Kopie von Ihrem Ausweis.
Bitte schicken Sie alles an die Führerschein-Stelle:
Bundesstadt Bonn
Abteilung für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten
Führerscheinstelle
Berliner Platz 2
53103 Bonn
Wir schicken Ihnen den Führerschein mit der Post.
Wenn Sie 18 Jahre alt sind.
Und wenn Sie Ihre Führerschein-Prüfung bestanden haben.
Ausnahmen:
Sie bestehen Ihre Führerschein-Prüfung erst
später als 3 Monate nach Ihrem 18. Geburtstag.
Dann holen Sie bitte Ihren Führerschein ab.
Bitte machen Sie dafür einen Termin.
Haben Sie den Führerschein für mehrere
Fahr-Erlaubnis-Klassen beantragt?
Dann müssen Sie den Führerschein abholen.
Bitte machen Sie dafür einen Termin.
Hilfe bei der schriftlichen Fahr-Prüfung
Man kann bei der schriftlichen
Fahr-Prüfung Hilfe über Kopf-Hörer bekommen.
Die Hilfe heißt Audio-Unterstützung.
Man bekommt die Fragen auf Deutsch vorgelesen.
Das hilft Leuten mit Lese-Schwäche.
Möchten Sie Audio-Unterstützung haben?
Bitte sagen Sie das direkt bei der Antrag-Stellung.
Sonst kostet es 12,80 Euro zusätzlich.
Diese Unterlagen schicken Sie mit der Post:
- den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf begleitetes Fahren ab 17. Sie finden den Antrag unter Formulare und Links.
- 2 ausgefüllte und unterschriebene Bei-Blätter.
Sie finden die Bei-Blätter unter Formulare und Links. - eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis oder Reise-Pass
- Kopien von den Ausweisen von Ihren Begleit-Personen
Machen Sie bitte eine Kopie von
der Vorder-Seite und von Rück-Seite vom Ausweis. - das Antrags-Formular mit dem Stempel von Ihrer Fahr-Schule
oder die Anmeldung bei der Fahr-Schule
Sie finden das Antrags-Formular unter Formulare und Links. - den Nachweis über einen Seh-Test im Original
- den Nachweis über die Teilnahme
an einem Erste-Hilfe-Kurs im Original - das ausgefüllte und unterschriebene Kontroll-Blatt
Sie finden das Kontroll-Blatt unter Formulare und Links.
Bitte drucken Sie das Kontroll-Blatt unbedingt auf weißem Papier aus! - Bitte schicken Sie ein Pass-Foto von Ihnen mit.
Das Pass-Foto darf höchstens ein halbes Jahr alt sein.
Es muss ein biometrisches Foto sein.
Biometrisch heißt: passend für Computer-Programme.
Weitere Infos zu dem Pass-Foto:
- schwarz-weiß oder farbig
- 35 mal 45 Millimeter
- Hoch-Format ohne Rand
- Gesicht von vorne
- Das Gesicht soll 32 bis 36 Millimeter hoch sein.
Sie finden Beispiele für richtige Fotos unter Formulare und Links.
Wollen Sie eine Erweiterung für Ihren Führerschein?
Bitte schicken Sie eine Kopie von Ihrem Führerschein mit.
Kommen Sie persönlich vorbei?
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
auf begleitetes Fahren ab 17-
Sie finden den Antrag unter Formulare und Links. - 2 ausgefüllte und unterschriebene Bei-Blätter
Sie finden die Bei-Blätter unter Formulare und Links. - Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass
- Kopien von den Ausweisen von Ihren Begleit-Personen
Machen Sie bitte eine Kopie von
der Vorder-Seite und von Rück-Seite vom Ausweis. - das Antrags-Formular mit dem Stempel von Ihrer Fahr-Schule
oder die Anmeldung bei der Fahr-Schule - den Nachweis über einen Seh-Test im Original
- den Nachweis über die Teilnahme an einem
Erste-Hilfe-Kurs im Original - das ausgefüllte und unterschriebene Kontroll-Blatt
Bitte drucken Sie das Kontroll-Blatt unbedingt auf weißem Papier aus. - Bitte schicken Sie ein Pass-Foto von Ihnen mit.
Das Pass-Foto darf höchstens ein halbes Jahr alt sein.
Es muss ein biometrisches Foto sein.
Biometrisch heißt: passend für Computer-Programme.
Weitere Infos zu dem Pass-Foto:
- schwarz-weiß oder farbig
- 35 mal 45 Millimeter
- Hoch-Format ohne Rand
- Gesicht von vorne
- Das Gesicht soll 32 bis 36 Millimeter hoch sein.
Sie finden Beispiele für richtige Fotos unter Formulare und Links.
Sie können das Foto auch bei uns am Automaten machen.
Mehr Infos dazu finden Sie unter Hinweise.
Haben Sie schon einen Führerschein?
Wollen Sie den Führerschein erweitern?
Bitte schicken Sie eine Kopie von Ihrem Führerschein mit.
Kosten
Der Führerschein kostet 52,40 Euro bis 85,20 Euro.
Dazu kommen 8,40 Euro für jede Begleit-Person.
Ein Foto an unseren Automaten kostet 4,50 Euro.
So können Sie zahlen:
- bar
- EC-Karte
- Kredit-Karte
- ausländische Debit-Karte
- Apple Pay
- Google Pay
Stellen Sie den Antrag per Post oder online?
Dann überweisen Sie bitte das Geld.
Hinweise zum Foto:
Sie brauchen für den Ausweis ein biometrisches Pass-Bild.
Biometrisch heißt: geeignet für Computer-Programme.
Sie können das Foto im Foto-Geschäft machen lassen.
Sie können das Foto auch im Warte-Bereich machen lassen.
Das geht im Stadthaus.
Und in den Außen-Stellen:
- Bad Godesberg
- Beuel
- Hardtberg
Im Warte-Bereich stehen Automaten.
An den Automaten können Sie:
- ein Foto machen
- Ihre Unterschrift eingeben
- Ihre Finger-Abdrücke eingeben
Die Automaten heißen Speed-Capture-Stationen.
Sie können an den Automaten verschiedene Sprachen auswählen:
- Deutsch
- Englisch
- Spanisch
- Französisch
- Russisch
- Ukrainisch
- Türkisch
Ihr Foto wird nicht ausgedruckt.
Unsere Mitarbeiter bekommen das Foto in den Computer.
Und Ihre Unterschrift und Ihre Finger-Abdrücke.
Das ist die Daten-Erfassung.
Unsere Automaten sind sehr sicher.
Wir übertragen Ihre Daten mit einer Nummer.
Ohne Ihren Namen.
Wir löschen Ihre Daten nach 24 Stunden.
Kosten für die Daten-Erfassung: 4,50 Euro.
Kontakt
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- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Kontakt
Ort
Dienstleistungszentrum
Fahrerlaubnisbehörde
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
- Kontakt
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Kontakt
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Formulare
- Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 mit dem neuen Personal-Ausweis (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 OHNE neuen Personal-Ausweis (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bei-Blatt zum Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 – Zustimmung der gesetzlichen Vertretung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Beiblatt zum Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 – Angaben der Begleit-Person (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kontroll-Blatt PDF-Datei 37,24 kBPDF-Datei118,12 kB
Bitte drucken Sie das Kontroll-Blatt unbedingt auf weißem Papier.