Überblick
Junge Kraftfahrende sind besonders häufig an Verkehrsunfällen beteiligt. Gemessen an ihrem Anteil am Straßenverkehr und an der Gesamtbevölkerung weisen sie ein überproportional hohes Unfallrisiko auf.
Ein Großteil der jungen Kraftfahrenden zählt zu den Fahranfängern, die ihre Fahrerlaubnis erst kurze Zeit besitzen. Sie sind von der erhöhten Unfallbelastung besonders betroffen.
Die Fahrerlaubnis wird beim erstmaligen Erwerb zunächst auf Probe erteilt.
Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis, d. h. vom Zeitpunkt der Aushändigung des Führerscheins an.
Wer als Fahranfänger oder Fahranfängerin innerhalb dieser Probezeit schwerwiegende Verkehrsverstöße begeht, ist verpflichtet, auf seine Kosten an einem Nachschulungskurs teilzunehmen, der seine Mängel aufdecken und ihn zu einem verantwortungsbewussten Verhalten im Straßenverkehr hinführen soll. Gleichzeitig wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Kommt es nach Teilnahme an einem Nachschulungskurs innerhalb der Probezeit zu erneuter Verkehrsauffälligkeit wird der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin verwarnt unter gleichzeitigem Hinweis zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei nochmaliger Auffälligkeit ist die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate zu entziehen.
Entzogen wird die Fahrerlaubnis auch, wenn innerhalb der gesetzten Frist am Aufbauseminar nicht teilgenommen wurde.
Information zur Null-Promille-Grenze
Seit dem 01.08.2007 handelt ordnungswidrig, wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, obwohl er unter der Wirkung von alkoholischen Getränken steht.