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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Genehmigung von Sonderveranstaltungen

Überblick

Die Durchführung von Veranstaltungen bedürfen unter bestimmten Voraussetzung einer Baugenehmigung.

Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen der genehmigungsfreien bzw. genehmigungspflichtigen Veranstaltungen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die unter „Kontakt“ genannten Ansprechpersonen. 

Ohne Baugenehmigung
Für einmalige oder nur gelegentliche Veranstaltungen (weniger als 25 Veranstaltungen pro Jahr, hier gilt die Anzahl der Veranstaltungstage) mit mehr als 200 Besucher*innen und bis 5000 Besucher*innen in Gebäuden und auf Flächen im Freien sind keine Anträge mehr auf Genehmigung beim Bauordnungsamt einzureichen. Es handelt sich hierbei um eine temporäre Nutzungsänderung. 

Im Rahmen von Veranstaltungen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, ist der Veranstalter für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich.

Zu den einzuhaltenden Vorschriften gehören unter anderem:

  • Vorhalten einer ausreichenden Anzahl von Rettungswegen ins Freie. Diese müssen unabhängig voneinander angeordnet sein und eine Selbstrettung bis zur öffentlichen Verkehrsfläche ermöglichen.
  • Die max. Anzahl der Besucher ist nach den Vorgaben der Sonderbauverordnung (SBauVO) zu berechnen. Bei Veranstaltungen ohne Bestuhlung darf der Faktor von 2 Personen / Quadratmeter Veranstaltungsfläche nicht überschritten werden.
  • Die Lärmimmissionsrichtwerte nach TA Lärm sind einzuhalten. Hier wird insbesondere auf die Werte der Nachtruhe nach 22 Uhr hingewiesen.
  • Die Rettungswege ins Freie sind, für den Fall eines Stromausfalls, mit Piktogrammen, selbstleuchtend zu kennzeichnen.
  • Die Versammlungsräume müssen für die Anzahl an Personen ausreichend zu belüften sein.
  • Für die zu erwartende Anzahl an Besuchern ist eine ausreichende Anzahl an Pkw- sowie Fahrrad-Stellplätzen auf dem Grundstück vorzuhalten.
  • Der Einsatz von Feuer und Pyrotechnik erfordert zwingend eine Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle (Berufsfeuerwehr Bonn).

Mit Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung ist für folgende Veranstaltungen zwingend erforderlich:

Open-Air-Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucher*innen bedürfen weiterhin der Baugenehmigung, wenn es sich um Veranstaltungen mit baulichen Anlagen, d.h. Einzäunungen, handelt.