Überblick
Veranstaltungen (auch nicht-öffentliche wie zum Beispiel Hochzeiten, Vereinsfeste oder Firmenveranstaltungen) müssen Sie in jedem Fall immer dann anmelden, wenn mehr als 200 Personen gleichzeitig anwesend sein sollen und sie in Räumen stattfinden, die dazu keine Zulassung nach der Sonderbauverordnung (SBauVO) haben.
Den Antrag zur Genehmigung einer Sondernutzung reichen Sie bitte frühzeitig, spätestens aber 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Bauordnungsamt ein. Für die Beantragung nutzen Sie bitte die Anzeige Sonderveranstaltung, die unter Formulare und Links für Sie bereitgestellt ist.