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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

NRW-Landesprogramm "Kultur und Schule"

Überblick

Künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen. Die Schule ist einer der wichtigsten Orte, um Kinder und Jugendliche an diese Themen heranzuführen. Oft bringt sie die Schüler*innen erstmals mit Kunst und Kultur in Kontakt. Daher fördert die Landesregierung NRW seit dem Schuljahr 2006/2007 mit ihrem Programm „Kultur und Schule“ die künstlerisch-kulturelle Bildung in Schulen.

Klassenübergreifend und während eines gesamten Schuljahres werden Projekte aus allen künstlerischen Sparten durchgeführt: Neue Medien, Tanz, Film, Theater, Literatur, bildende Kunst oder Musik sowie spartenübergreifende Projekte.

Die jeweiligen Projekte finden außerhalb des Unterrichts statt (für Förderschulen gelten ggf. andere Richtlinien). In der Regel soll wöchentlich eine Einheit von 90 Minuten durchgeführt werden (maximal 40 Einheiten pro Projekt und Schuljahr). Die Projekte werden zu 80 Prozent mit Mitteln des Landes NRW bezuschusst. Das Kulturamt der Stadt Bonn und die Schule (bzw. der Förderverein der Schule) tragen jeweils einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtprojektkosten.

Die Einreichung der Anträge ist seit dem Schuljahr 2024/2025 nur noch digital über das  kultur.web (Öffnet in einem neuen Tab) (Portal des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW) möglich.
Die Antragsfrist endet jeweils am 31. März. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich. Eine Anleitung zur Antragsstellung finden Sie unter "Formulare und Links".

Förderschulen

Für Förderschulen gelten ggf. besondere Regelungen. Eine Antragsstellung ist daher auch sinnvoll, wenn die obenstehenden Bedingungen für die Umsetzung der Projekte nicht eingehalten werden können. Das Kulturamt berät Sie gerne!