Überblick
Das zusätzliche Terminangebot zur Beantragung von endgültigen Personalausweisen und Reisepässen wird erweitert. Ebenfalls werden Termine zur Beantragung von vorläufigen Ausweisdokumenten bereitgestellt.
Das „Pop-Up-Büro“ des Dienstleistungszentrums bietet in dem Zeitraum vom 14. Oktober 2024 bis 31. Januar 2025 im Foyer des Stadthauses (ausgenommen davon ist die Zeit vom 23. Dezember 2024 bis zum 03. Januar 2025) den Bonner Bürger*innen ein zusätzliches Terminangebot zur Beantragung von endgültigen deutschen Ausweisdokumenten an.
Diese Einrichtung ist durch eine enge Kooperation zwischen dem Dienstleistungszentrum und der Ausbildungsabteilung der Bundesstadt Bonn entstanden. Ihre Anliegen werden von motivierten Auszubildenden bearbeitet und unterliegen strengen Antragsvorgaben. Daher prüfen Sie bitte im Vorfeld, ob dieses Zusatzangebot für Sie in Frage kommt.
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:
- Ihr Hauptwohnsitz / alleiniger Wohnsitz befindet sich in Bonn
- Sie benötigen ein neues Ausweisdokument (Personalausweis und/oder Reisepass)
- Ausschließlich bargeldlose Zahlung (EC-Karte, Kreditkarte, ausländische Debitkarte, Apple Pay oder Google Pay
- Nach Möglichkeit Vorlage der Geburtsurkunde (Original oder Kopie)
- Im Falle der Minderjährigkeit muss das Sorgerecht bereits geklärt sein (evtl. beim Jugendamt)
Diese Anliegen werden im „Pop-Up-Büro“ nicht bearbeitet:
- Ausstellung von endgültigen Dokumenten nach Einbürgerung
- Ausstellung von endgültigen Dokumenten nach Namensänderung und/oder Eheschließung
- Ausstellung von endgültigen Dokumenten, wenn der Hauptwohnsitz oder der alleinige Wohnsitz sich nicht in Bonn befindet
- Beauftragung des Fahrradkuriers (die Dokumente müssen im DLZ abgeholt werden)
Sie sind sich unsicher?
Fragen beantworten gerne die Mitarbeitenden des Callcenters unter der Rufnummer 0228 77 66 77.