Überblick
Landwirte, die Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs (auch Obst und Gemüse) erzeugen, müssen die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, bei der zuständigen Behörde (dem Lebensmittelüberwachungsamt des Kreise oder der Stadt) zwecks Registrierung melden (Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene). Diese Verpflichtung gilt insbesondere dann, wenn Obst und Gemüse erzeugt wird, das überwiegend roh verzehrt wird.
Diese Registrierung der Betriebe und die Kooperation der Lebensmittelunternehmer sind erforderlich, damit die zuständigen Behörden die amtlichen Kontrollen wirksam durchführen können.