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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Stellplatzablösung

Überblick

Bei der Errichtung von baulichen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, müssen Kfz-Stellplätze oder Garagen, sowie Fahrradabstellplätze (im Weiteren Stellplätze) zur Verfügung stehen. Die Anzahl notwendiger Stellplätze ist vom Planer zu ermitteln und in den Bauvorlagen des Bauantrages anzugeben.

Für notwendige Stellplätze, die nicht auf dem Baugrundstück nachgewiesen oder durch Baulast auf einem benachbarten Grundstück gesichert werden können, kann möglicherweise die Ablösung eines Stellplatzes im Einzelfall zugelassen werden. Hierzu wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Die Ablösebeiträge werden i.S.d. § 48 Abs. 2 BauO NRW zweckgebunden, unter anderem zur Herstellung und Instandhaltung zusätzlicher öffentlicher Parkeinrichtungen, oder dem Bau und der Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen verwendet.
Sobald Ihnen mitgeteilt wurde, wie viele Stellplätze in Ihrem Fall benötigt werden, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Stellplatzablösung zu stellen, sofern nicht auf Ihrem eigenen Grundstück oder auf dem Grundstück eines Nachbarn Stellplätze zur Verfügung gestellt werden können. 

Ob eine Ablöse von Stellplätzen möglich bzw. erforderlich ist, wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.