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Bundesstadt Bonn

Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau

Als Weiterentwicklung der städtischen Energieleitlinien hat der Rat der Stadt Bonn am 13. Februar 2025 die „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau“ beschlossen. Mit ihnen wird den Hauptursachen der Treibhausgas-Emissionen im Neubau begegnet: Baustoffe, Wärme- und Kältebedarf und gestiegener Flächenbedarf.

Mit dem neuen Weg rücken bei Bauvorhaben Gesamtkonzepte in den Fokus. Es geht nicht mehr nur um Energieeffizienz, sondern auch Bauweise, Energieversorgung und Flächenverbrauch werden mit einbezogen. Das Ziel der Stadt ist, bereits sehr früh im Planungsprozess zielführende Eckpunkte zu setzen. Der Wohnungsneubau soll zielgerichtet erleichtert werden, besonders in Bezug kostengünstiges Wohnen, Familienwohnen und mit Blick auf die zunehmende Anzahl der Einzelhaushalte. 

Die Standards als ein Baustein des Klimaplans, mit dem Bonn bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden möchte, greifen bei Neubauvorhaben von Dritten, bei denen die Stadt Bonn im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen Einflussmöglichkeiten hat. So zum Beispiel bei Neubauvorhaben im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei Vergabe städtischer Grundstücke – also hauptsächlich für professionelle Bauträgerschaften. Die Regelungen gelten nicht für Bauvorhaben auf privaten Grundstücken, für die kein neues Planungsrecht geschaffen werden müssen.

Die neuen Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau sind sowohl eine zielgerichtete Maßnahme im Sinne der Klimaneutralität als auch ein Beitrag zur Planungssicherheit für Investor*innen in Bonn. Die Instrumente sind:

  • Die Bewertung der Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus: Eine Ökobilanz fasst die Verursachung von Treibhausgas-Emissionen durch das Bauwerk selbst, die Gebäudetechnik, den Betrieb und die spätere Entsorgung zusammen, so dass eine ausgewogenere Beurteilung möglich ist. 
  • Die fossilfreie Wärme- und Kälteversorgung vor Ort, bzw. der Anschluss an ein Wärmenetz.
  • Die Einhaltung von Effizienzstandards bezogen auf den Energiebedarf für Wärme und Kälte – wobei hier auch weiterhin auf den bisher gültigen Effizienzstandard 55 zurückgegriffen werden kann. Der Energieeffizienzstandard 40 wird nicht der alleinig gesetzte Standard. Die Stadt setzt auf klimafreundliche Gesamtkonzepte, nachhaltige Bauweisen einfordern und im Rahmen der Gesamteinsparung von Treibhausgas-Emissionen gerade für den Wohnungsbau auch den Effizienzstandard 55 zulassen.
  • Für die Einhaltung des geringeren Effizienzstandards wird seitens der Bauträgerschaften die Abstimmung eines optimierten Flächenkonzeptes mit der Verwaltung verlangt. Dieses definiert Anforderungen, die sich am Flächenansatz der Wohnraumförderung NRW orientieren und am Flächenschlüssel eines neuen Bundesförderprogramms, dass eine Mindestanzahl an Räume pro Gesamtwohnfläche fordert. Für Nichtwohngebäude wird u.a. ein Konzept zur Mehrfachnutzung von Räumen gefordert.

Hintergrund

Der Gebäudesektor ist für circa 40 Prozent der Treibhausgas-Emissionen und 90 Prozent der inländischen Rohstoffverbräuche verantwortlich. Auf dem Weg zur Klimaneutralität stellt er also ein sehr wichtiges Handlungsfeld dar. Bonn hat seit 1995 kommunale Vorgaben zur Energieeffizienz von Neubauten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, die letzte Anpassung hat 2015 stattgefunden. In den vergangenen Jahren wurden durch Einzelbeschlüsse anspruchsvollere Vorgaben an die Energieeffizienz eingefordert. 

Im Jahr 2023 hat der Rat der Stadt Bonn einen Klimaplan beschlossen, der zur Erreichung der CO2-Neutralität bis 2025 konkrete Schritte für verschiedene Handlungsfelder beinhaltet. In diesem Rahmen wurde die Novellierung der bisherigen „Energieleitlinien“ als ein Baustein von vielen gesetzt. Die Novellierung macht es möglich, die komplexen Zusammenhänge zwischen CO2-Verbräuchen, Ressourcenversorgung, Bauverteuerungen und dringend benötigter Wohnraumschaffung gesamtheitlich betrachten zu können.

Weitere Informationen gibt es in der  Beschlussvorlage (Öffnet in einem neuen Tab).