„Die erste gute Nachricht ist: Solaranlagen auf Baudenkmalen sind in den meisten Fällen möglich“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Die zweite gute Nachricht: Die Stadt Bonn zahlt sogar besonders hohe Zuschüsse für Photovoltaik auf Denkmalgebäuden. Damit möchten wir den erhöhten Aufwand durch notwendige denkmalrechtliche Auflagen kompensieren und Eigentümer*innen ermutigen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und ihr Denkmal mit einer Solaranlage zukunftsfest machen.“
Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz liegen Photovoltaikanlagen „im überragenden öffentlichen Interesse“ und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das Denkmalschutzgesetz NRW hebt seit 2022 hervor, dass die Belange des Klimas und des Einsatzes erneuerbarer Energien angemessen im Denkmalschutz zu berücksichtigen sind (Paragraph 9, Absatz 3, Denkmalschutzgesetz NRW).
Auf Basis der Abwägung zwischen Klimaschutz und Denkmalschutz besteht in NRW ein Rechtsanspruch auf Erlaubniserteilung, wenn die Solaranlage „keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals“ darstellt. Solaranlagen, die nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, sind in der Regel zu erlauben. Das umfasst zum Beispiel Solaranlagen auf Dachflächen zum Garten oder Innenhof, Flachdächer und Dächer mit sehr geringer Dachneigung, aber auch straßenseitige Dächer zurückliegender Baudenkmale, die durch andere Gebäude oder Bäume verdeckt werden.
Straßenseitige Solaranlagen, die vom öffentlichen Raum aus gut einsehbar sind, sind dann zu erlauben, wenn die Module durch eine Aufdach-Befestigung reversibel sind und die Leitungsverlegung nur minimal die Bausubstanz verändert. Zusätzlich darf die Solaranlage nur „geringfügig in das Erscheinungsbild eingreifen“. Die Untere Denkmalbehörde kann entsprechend Bedingungen an die Installationserlaubnis knüpfen: Es müssen beispielsweise Abstände zu allen Dachrändern eingehalten werden. Die Module sollen nach Möglichkeit die Farbigkeit der Dacheindeckung haben. Zudem soll die Solaranlage als eine geschlossene Fläche mit gleichmäßiger Verteilung der Module angebracht werden.
In Bonn sind über 4.100 Baudenkmale in der Denkmalliste eingetragen. Damit belegt Bonn den dritten Platz in der landesweiten Statistik zum Stand der Unterschutzstellungen. Ein Blick ins Solarkataster NRW offenbart, dass sich über sechs Prozent des solaren Dachflächenpotenzials in Bonn auf Dächern von Baudenkmalen befindet.
Wer eine Solaranlage an oder auf einem Baudenkmal, in dessen Umgebung oder in einem Denkmalbereich errichten will, braucht dafür eine denkmalrechtliche Erlaubnis (Paragraph 9 Denkmalschutzgesetz NRW). Das gilt sowohl für Photovoltaik-Anlagen zur Solarstromproduktion als auch für Solarthermie-Anlagen zur Warmwasser-Bereitung oder zur Heizungsunterstützung. Die Erlaubnispflicht gilt auch für Stecker-Solargeräte („Balkonkraftwerke“). Für Baudenkmale im privaten Besitz ist in Bonn die Untere Denkmalbehörde zuständig. Anträge zur Denkmal-Erlaubnis können gestellt werden unter service.bonn.de (Öffnet in einem neuen Tab) (Kachel „Bauen.Planen.Umwelt.“ – „Denkmal-Erlaubnisverfahren“).
Die Stadt Bonn fördert im kommunalen „Förderprogramm Solares Bonn“ Photovoltaik auf Denkmalgebäuden mit einem besonders hohen Fördersatz, um denkmalrechtliche Auflagen kompensieren zu können: Unter Denkmalschutz stehende Gebäude erhalten einen Zuschuss von 200 Euro je installiertem Kilowatt Peak (Fördermodul M5) – die Förderung ist damit doppelt so hoch wie diejenige für Nicht-Denkmalgebäude mit bis zu drei Wohneinheiten. Wohngebäude ab vier Wohneinheiten erhalten sogar eine Förderung von 300 Euro je Kilowatt Peak (Fördermodul M2). Infos zur Förderung von Denkmal-Photovoltaik und zur Förderantragstellung unter www.bonn.de/solar (Öffnet in einem neuen Tab).