Die Gebühren sollen angehoben werden – im Schnitt beim Müll um 1,05 Prozentpunkte, beim Abwasser um 12,89 Prozentpunkte und bei der Straßenreinigung um etwa 4,5 Prozentpunkte. Grundsätzlich gilt für die Gebührensätze das Kostendeckungsprinzip: Das Gebührenaufkommen soll die Kosten in der Regel decken, darf diese jedoch nicht übersteigen.
Müllentsorgung
Für das Jahr 2025 wird mit einem Gebührenbedarf von rund 48 Millionen Euro kalkuliert, der damit nur um knapp 2 Prozent bzw. circa 907.000 Euro höher ist als im Vorjahr. Da gleichzeitig auch die Bemessungsgrundlage leicht gestiegen ist (also die Zahl und Größe der ausgegebenen Müllgefäße, auf die die Kosten verteilt werden), können die Abfallentsorgungsgebühren relativ stabil gehalten werden.
Für eine vierköpfige Familie mit einer 120 Liter-Restmülltonne und 14-täglicher Leerung steigt die Jahresgebühr von bisher 261,08 Euro auf 263,83 Euro. Dies entspricht einem Anstieg um 1,05 Prozentpunkte.
Abwasserbeseitigung
Aktualisierung vom 13. November 2024: Die Abwassergebühren wurden in der Sitzung vom 12. November nicht beraten. Der Punkt steht bei der Sitzung am 12. Dezember erneut auf der Tagesordnung.
Für das Jahr 2025 werden die ansatzfähigen Kosten bei den Abwassergebühren mit 91,7 Millionen Euro um 2,7 Millionen Euro höher als für das Jahr 2024 prognostiziert. Darüber hinaus resultiert aus der vorläufigen Betriebsabrechnung 2023 eine Gesamtunterdeckung in Höhe von 11,5 Millionen Euro. Diese Unterdeckung entstand auch, weil die zunächst noch mit höheren Gebührensätzen veranlagten Schmutzwassergebührenvorauszahlungen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes NRW aus Mai 2022 im Nachhinein mit gesenkten Gebührensätzen abgerechnet werden mussten.
Die Verwaltung schlägt vor, von diesem Minus einen Anteil in Höhe von etwa einem Drittel, also 3,9 Millionen Euro, in der Kalkulation der Gebühren für das Jahr 2025 einzuberechnen, und die verbleibenden 7,6 Millionen Euro auf die kommenden Jahre zu verteilen.
Nach Abzug des von der Stadt zu tragenden Kostenanteils für die Straßenentwässerung in Höhe von knapp 11,5 Millionen Euro ergibt sich im Vergleich zu der Kalkulation 2024 ein um rund sechs Millionen Euro gestiegener Gesamt-Gebührenbedarf in Höhe von 83,7 Millionen Euro. Die Schmutzwassergebühren müssen daher von 2,87 auf 3,24 Euro je Kubikmeter angehoben werden. Er steigt somit gegenüber dem Jahr 2024 um 12,89 Prozent. Bei der Niederschlagswassergebühr ergibt sich eine Erhöhung des Gebührensatzes von 1,43 Euro je Quadratmeter der an die Kanalisation angeschlossenen bebauten und befestigten Fläche auf 1,48 Euro je Quadratmeter. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 3,5 Prozent.
Bei einer vierköpfigen Familie mit einem Frischwasserverbrauch von 150 Kubikmetern und einem Hausgrundstück mit einer bebauten und befestigten Fläche von 120 Quadratmeter steigen die Abwassergebühren von aktuell 602,10 auf 663,60 Euro im Jahr 2025. Dies entspricht insgesamt einer prozentualen Mehrbelastung von 10,21 Prozentpunkten.
Straßenreinigung
Der Gebührenbedarf – abzüglich des Anteils der Stadt – wird im Jahr 2025 von 9,41 Millionen Euro um rund 480.000 Euro auf 9,89 Millionen Euro steigen. Die Steigerungen ergeben sich insbesondere aus dem laufenden Personal- und Materialaufwand.
Bei einem Eigentümer eines Einfamilienhauses mit 15 Meter Frontlänge, Anliegerstraße, wöchentliche Reinigung, steigt die Jahresgebühr um 5,10 Euro von 110,10 Euro auf 115,20 Euro (rund 4,4 Prozentpunkte).