Das Verwaltungsgericht hatte in einem Beschluss vom 20. August 2024 im Rahmen eines Eilverfahrens die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Fahrradstraße angeordnet und der Stadt aufgegeben, die Verkehrszeichen zu entfernen. Dem ist die Stadt nachgekommen, indem sie die Fahrradstraßen-Beschilderung abgehängt und die Markierungen gelb überklebt hat. Der klagende Anwohner hatte dies in seinem Antrag als nicht ausreichend erachtet.
Wie das Verwaltungsgericht nun in einem weiteren Beschluss vom 18. Oktober 2024 festhält, ist die Stadt „der ihr auferlegten Verpflichtung durch das Abmontieren der Verkehrszeichen bzw. das Auftragen gelber Kreuze im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung bereits nachgekommen“. Darüber hinaus sei die Stadt nicht verpflichtet, die roten Randmarkierungen zu entfernen. Bei den „auf der Fahrbahn aufgebrachten roten Linien handelt es sich nicht um von dem Beschlusstenor ausschließlich umfasste Verkehrszeichen“, so das Verwaltungsgericht weiter. Die roten Linien gehörten nicht zu den in der Straßenverkehrsordnung abschließend bestimmten Verkehrszeichen.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht NRW entscheidet.
Die Verwaltung plant, die Fahrradstraße „Auf den Steinen“ mit einer verbesserten Begründung neu anzuordnen. Diese Möglichkeit hatte das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss vom 20. August offengehalten. Daher verzichtete die Verwaltung darauf, die Straßenmarkierungen unter hohem finanziellen Aufwand zu entfernen, nur um sie womöglich später wieder aufzubringen.
Aktuell erstellt die Stadtverwaltung eine neue straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die Fahrradstraße „Auf den Steinen.“ Im Anschluss sollen die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen für die weiteren neuen Fahrradstraßen betrachtet werden.