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Bundesstadt Bonn

Grundsteuerreform

Das Kassen- und Steueramt der Bundesstadt Bonn möchte Sie auf dieser Sonderseite über die Hintergründe zur Grundsteuerreform und wesentliche Aspekte hierzu informieren.

Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Informationen allgemein und unverbindlich sind. Diese Informationen können und sollen keine individuelle steuerliche Beratung ersetzen.

Erklärvideo des Kassen- und Steueramtes zur Grundsteuerreform

FAQs zur Grundsteuerreform

Mit Datum vom 27. März 2025 verschickt die Bundesstadt Bonn die Abgabenbescheide, die unter anderem die Festsetzung der Grundsteuer nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 beinhalten.

Aus technischen Gründen kommt es zurzeit durch die Implementierung der differenzierten Grundsteuerhebesätze dazu, dass bei bestimmten Fallkonstellationen die Verteilung der Fälligkeiten auf den Abgabenbescheiden irritierend aussieht. Die Stadtkasse arbeitet mit Hochdruck daran, dass dies bei künftigen Abgabenbescheiden nicht mehr vorkommt. 

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen: In der Summe sind die Bescheide korrekt, und die Stadtkasse wird die (sachlich in der Regel nicht gerechtfertigten) Sollabgänge zum 27. März 2025 mit den einen Monat später fälligen Nachforderungen verrechnen.