Präambel
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen – MKJFGFI, im Folgenden „Anbieter“ genannt, betreibt die webbasierte Anwendung „Guter Start NRW“. Die Anwendung bietet im Sinne einer technischen Infrastruktur allen Kommunen in NRW mit einem eigenen öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) die Möglichkeit, eine webbasierte Datenbank zu nutzen. Die Datenbank kann mit familienrelevanten Angeboten befüllt werden. Jedem Jugendamt steht ein Zugang zu dem Backend des Systems zur Verfügung.
Durch die Nutzung des Systems stellen Kommunen Kindern, Jugendlichen und Familien, aber auch Fachkräften, die mit den Zielgruppen arbeiten kostenfrei Informationen über Angebote und Einrichtungen zur Verfügung. Das System erfüllt damit die in § 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) formulierten Anforderungen und verfolgt das Ziel im Sinne des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“, Familien niedrigschwellige Zugänge zu Informations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu ermöglichen.
Die Suchfunktion steht jeder Bürgerin und jedem Bürger (im Folgenden „Nutzer*innen“) kostenfrei ohne vorherige Registrierung im Internet zur Verfügung, sofern die entsprechende Kommune das Angebot für sich nutzen möchte und auf den Link verweist. Die Nutzung der Suchseite ist für die Kommunen freiwillig. Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der eintragenden Stelle und dem Anbieter sowie den Kommunen, vertreten durch die regional zuständigen Jugendämter, im Folgenden „Kommune“ genannt. Eintragende Stellen sind die Jugendämter, aber auch weitere, wie andere Ämter oder Träger von Angeboten.