Überblick
Das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) fordert als Voraussetzung für das Halten von Hunden, die in § 3 Abs. 1 und 2 sowie in § 10 Abs. 1 benannt sind, einen Sachkundenachweis.
Sollen die Hunde auch vom Leinen- und Maulkorbzwang befreit werden, ist zusätzlich ein Verhaltenstest erforderlich.
Folgender Personenkreis kann beim Veterinäramt die Sachkundeprüfung ablegen:
A. Bonner Bürgerin oder Bürger mit folgenden Hunderassen:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Kreuzungen aus und mit diesen Rassen
B. Bonner Bürgerin oder Bürger mit einem als gefährlich eingestuften Hund einer anderen Rasse.
C. Bürgerin oder Bürger einer anderen Kommune mit Hunderassen nach A, sofern Sie bei der Anmeldung zum Sachkundetest eine Bescheinigung ihrer Ordnungsbehörde vorlegen, dass noch keine Sachkundeprüfung in ihrer Heimatbehörde abgelegt wurde.
D. Alle anderen Hundehaltende wenden sich bitte vertrauensvoll an ihren Haustierarzt.