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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Verhaltenstest für Hunde

Überblick

In Ergänzung zum gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) ermöglicht der freiwillige Verhaltenstest im Falle einer bestandenen Prüfung die Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde, die in § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 des LHundG NRW aufgeführt sind.

Beim Verhaltenstest wird geprüft, ob das Verhalten des Hundes gegenüber Menschen und Artgenossen sowie im Straßenverkehr und die Beziehung zwischen Halter und Hund eine Befreiung von Maulkorb und/oder Leine zulassen (Anforderungen beim Verhaltenstest).
Das Veterinäramt stellt nach bestandenem praktischem Verhaltenstest eine Bescheinigung für Halter der genannten Hunde aus.